Im Streit um den Kooperationsvertrag mit Raiffeisen hat die Bank Vontobel den Sieg für sich reklamiert. Der Schiedsspruch zeigt allerdings. Der Zwist ist mitnichten zu Ende, wie Recherchen von finews.ch ergaben.

Mitte Januar hatte das Schiedsgericht sein Urteil im Verfahren Vontobel gegen Raiffeisen gesprochen und die Zürcher Privatbank jubelte: «Notenstein und ihren Tochtergesellschaften ist es grundsätzlich untersagt, die im Kooperationsvertrag vereinbarten Dienstleistungen und Produkte für Raiffeisen-Kunden bereitzustellen. Das Schiedsgericht bestätigt mit seinem nun vorliegenden Entscheid die Position von Vontobel in der zentralen Fragestellung.»

Raiffeisen teilte hingegen in einem dürren Communiqué mit, ihre Tochter Notenstein Privatbank sei teilweise vom inzwischen gekündigten Kooperation betroffen. Auf dem Finanzplatz war somit bald einmal klar: Vontobel hat gewonnen. Sogar die sonst eher zurückhaltend kommentierende «Neue Zürcher Zeitung» kam zum Schluss: «Schiedsgericht stützt Vontobel».

Raiffeisen lässt nochmals analysieren

In Tat und Wahrheit bedeutet der Schiedsspruch jedoch keineswegs ein Ende der Querele zwischen diesen beiden langjährigen Partnern, wie Recherchen von finews.ch ergaben. Hinter den Kulissen wird vielmehr heftig nachgetreten.

In Notenstein- und Raiffeisenkreisen beispielweise staunte man doch sehr, wie die Bank Vontobel den Schiedsspruch zu ihren Gunsten öffentlich interpretierte. Also beschloss man Gegenmassnahmen.

Wie finews.ch erfuhr, hat Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz eine Zürcher Wirtschaftskanzlei damit beauftragt, den Schiedsspruch nochmals zu analysieren.

Vontobel im «Schlafzustand»

Die Bank Vontobel nutzte ihrerseits die vermeintliche Raiffeisen-Schwäche und äusserte öffentlich Übernahmegelüste für die Notenstein Privatbank. Deren CEO Adrian Künzi gab seinerseits in der «Handelszeitung» ein Interview und unterstellte Vontobel, die Bank befinde sich in einem Schlafzustand. Sie träume bloss von der Übernahme.

Tatsächlich haben weder Raiffeisen noch ihre Tochter Notenstein Anlass, den Schiedsspruch zu beklagen. Das Urteil ist in seiner Gänze zwar geheim. Doch finews.ch kann nach eigenen Recherchen einige Punkte nennen, welche den «Sieg» Vontobels relativieren.

Private Banking und Asset Management nicht betroffen

So wollte die Zürcher Privatbank beispielsweise erwirken, dass Notenstein keine Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung (Private Banking) mehr für die eigenen Kunden mehr erbringen darf. Der Kooperationsvertrag sollte entsprechend ergänzt werden.

Das Schiedsgericht ging auf dieses Begehren jedoch gar nicht ein. Auch auf das Begehren von Vontobel, Notenstein dürfe kein Asset Management mehr für die eigenen Kunden betreiben, ging das Schiedsgericht nicht ein.

Anlageberatung ist Notenstein weiterhin erlaubt

Weiter wollte Vontobel erreichen, dass weder Raiffeisen noch Notenstein Dienstleistungen im Bereich Research & Advisory mehr selber erbringen dürfen. Das Schiedsgericht lehnte auch dieses Ansinnen ab.

Vielmehr ist die Zusammenarbeit zwischen Raiffeisen und Vontobel durch die Konstellation mit Notenstein nicht betroffen. Und Notenstein ist es auch ohne weiteres erlaubt, für ihre Kunden einen eigenen Bereich für Research & Advisory zu betreiben.

Auch Raiffeisen darf gemäss Schiedsspruch weiterhin mit ihrer Privatbanken-Tochter in diesem Bereich zusammenarbeiten. Raiffeisen darf nur nicht für die Notenstein-Dienstleistungen werben.

Aktiengeschäft nicht eingeschränkt

Auch die Vontobel-Forderungen für die Abwicklung des Aktiengeschäfts wurden abgelehnt. Wie Involvierte berichten, hielt das Schiedsgericht fest, dass diesbezügliche Einschränkungen oder gar Verbote im 2010 erneuerte Kooperationsvertrag gar nicht mehr enthalten seien.

Inzwischen hat Raiffeisen ohnehin mit dem Bankensoftware-Spezialisten Avaloq einen neuen Kooperationspartner gefunden. Und auch Notenstein ist die Abwicklung von Wertschriften weiterhin erlaubt, obschon Vontobel auch dies verhindern wollte.

Nur wenn Raiffeisen die Wertschriftenabwicklung nicht selber erbringen könnte, müsste sie diese von der Bank Vontobel beziehen.

Raiffeisen darf nur an Vontobel vermitteln

Zudem muss nur Raiffeisen sowohl private wie auch institutionelle Kunden an Vontobel vermitteln. Notenstein ist von dieser Pflicht ausgeschlossen. Auch in diesem Punkt sei das Schiedsgericht nicht auf das Begehren von Vontobel eingetreten, heisst es aus involvierten Kreisen.

Im für Vontobel wichtigen Geschäftsbereich Strukturierte Produkte hielt das Schiedsgericht fest, der Kooperationsvertrag betreffe ihren wichtigsten Konkurrenten Leonteq nicht.

Hingegen dürfen sowohl Notenstein wie auch Raiffeisen  pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl von Strukturierten Produkten für den eigenen Vertrieb emittieren. Von Kunden gewünschte Produkte «ab der Stange» sind von den Einschränkungen aber nicht betroffen.

Notenstein sollte verdrängt werden

Nach diesen Feststellungen ist das Fazit von Vontobel, ihre Position sei durch das Urteil bestätigt worden, doch etwas zu relativieren. Vontobel wollte mit dem Gang vor das Schiedsgericht erreichen, dass die Notenstein Privatbank faktisch aus ihren Kerngeschäften gedrängt wird.

Dieser Plan ist misslungen. Die jüngst geäusserten Übernahmeabsichten erscheinen so in einem neuen Licht. Denn nur eine stark geschwächte Notenstein wäre möglicherweise eine einfache Beute gewesen.

Streit kostete wertvolles Eigenkapital

Die Realität ist nun aber eine andere: Im Juni 2017 verliert Vontobel ihren bislang wichtigsten Kunden endgültig. Es gehen jährliche Erträge von rund 70 Millionen Franken verloren.

Für den Rückkauf des bei Raiffeisen liegenden Aktienanteils von 12,5 Prozent muss Vontobel rund 300 Millionen Franken aufbringen. Der ganze Streit kostet die Zürcher Privatbank also einiges an Eigenkapital.

Wenn man den Aussagen aus Raiffeisen- und Notensteinkreisen Glauben schenkt, wird Vontobel mit ihren Übernahmegelüsten auf Granit beissen.

Notenstein plant Übernahme

Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz habe mit Notenstein ganz andere Pläne. Er wolle die Privatbankentochter zum Kompetenzzentrum in der Anlageberatung aufbauen. Dies bedinge eine stärkere Integration der Notenstein, was auch geschehen werde.

Zudem sehe Vincenz nun nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses auf dem Schweizer Markt noch grössere Chancen für Übernahmen. Notenstein wolle diese nutzen. finews.ch hatte bereits vergangene Woche von einer möglichen bevorstehenden Übernahme durch Notenstein berichtet.

Dabei soll es sich um eine kleine Schweizer Privatbank handeln. Die Verhandlungen stehen offenbar kurz vor dem Abschluss. 

 

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