Uli Hoeness, ehemaliger Vontobel-Kunde und Präsident des FC Bayern sowie verurteilter Steuerhinterzieher, darf das Gefängnis vorzeitig entlassen. Die Richter begründen die vorzeitige Haftentlassung sehr vielfältig.

Am 29. Februar wird Uli Hoeness aus der Haft entlassen, wie deutsche Medien am Dienstag berichten. Damit musste der frühere Präsident des FC Bayern gerade mal die Hälfte seiner dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe absitzen.

Doch hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg eine ganze Reihe von aussergewöhnlichen Gründen gefunden, die für Hoeness' vorzeitige Entlassung sprechen.

Ihm droht keine Armutsfalle

Die Richter zeichnen das Bild eines Muster-Häftlings, der immer bereit gewesen sei, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren. Zudem sei er in fortgeschrittenem Alter. Und Hoeness habe insgesamt 43 Millionen Euro des durch die Steuerhinterziehung angerichteten Schadens wieder zurück bezahlt. Rückfallgefahr sehen die Richter kaum, auch Risiko, dass Hoeness in Armut verfallen könne, nicht.


Normalerweise kommen Ersttäter in Deutschland erst nach zwei Drittel ihrer Haftstrafe auf Bewährung aus dem Gefängnis heraus. Bei Hoeness gilt eine Bewährung von drei Jahren.

Er hatte im November eine frühere Haftentlassung beantragt. Der Fussballmanager hatte Kunde der Bank Vontobel über Jahre mit Devisen spekuliert - aber keine Kapitalertragssteuer bezahlt.

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