Im Steuerstreit zwischen der UBS und Frankreich ist die Zahl der geforderten Konti bekanntgeworden. Es geht um mehrere Zehntausend vertrauliche Daten.

Die französischen Steuerbehörden verlangen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Herausgabe von 45'161 Konti von der UBS. Dies berichtete die französische Tageszeitung «Le Parisien» am Montag.

Die genaue Anzahl der geforderten Konten stammt aus einem Auszug eines Schreibens der französischen Behörden, das «Le Parisien» vorliegt und nun publik machte. 

Die ESTV bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur «AWP» lediglich, von den französischen Behörden eine entsprechende Anfrage erhalten zu haben. Detailliertere Angaben dürfen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich keine gemacht werden, hiess es weiter.

UBS kündigte Widerstand an

Bereits im Juli gelangte Frankreich an die Schweiz und forderte Kundendaten französischer Provenienz. Die UBS kündigte damals an, rechtliche Massnahmen gegen eine Aushändigung der Daten zu ergreifen, wie auch finews.ch berichtete. 

Die französischen Steuerbehörden stützten sich bei ihrer Anfrage auf Daten von 2006 und 2008, die sie von den deutschen Behörden erhalten hatten.

Die französischen Behörden werfen der UBS vor, mittels eines ausgeklügelten Systems von geheimen Buchungen zwischen 2004 und 2012 Milliarden Euro an Kundengeldern am französischen Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Im Jahr 2014 verdonnerten sie die Schweizer Grossbank zu einer Kaution von umgerechnet 1,3 Milliarden Franken.

Im März 2015 musste auch die französische Tochterbank eine Kaution von 10 Millionen Euro zahlen; zudem wird gegen ehemalige Angestellte der Bank in Frankreich ermittelt.

Datenlieferungen nach Holland

Unlängst haben die Bundesrichter in Lausanne einem Rechtshilfe-Begehren der niederländischen Steuerverwaltung grünes Licht erteilt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen das holländische Begehren zuvor abgelehnt hatten. 

Demnach muss die ESTV nun Daten eines UBS-Kunden an die holländischen Steuerbehörden aushändigen. Die oberste Schweizer Rechtsinstanz kam zum Schluss, dass die Anfrage aus den Niederlanden kein verbotener Fischzug gewesen sei, wie auch finews.ch berichtete. 

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.54%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    19.02%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    27.95%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    8.92%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.57%
pixel