Mittlerweile ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass der UBS-Verwaltungsrat an der Generalversammlung eine historische Niederlage erleidet.

Im vergangenen Dezember beschloss der Verwaltungsrat der Grossbank, auf Rache zu verzichten und die ehemaligen UBS-Organe nicht mit einer Verantwortlichkeitsklage zu belegen. Folgerichtig beantragte er an der Generalversammlung (GV) die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für 2007, 2008 und 2009.

Damit will die Unternehmensleitung die aktienrechtliche Verantwortlichkeit der früheren und der gegenwärtigen UBS-Organe erledigen. Stimmen die Aktionäre zu, kann die Bank keine rechtlichen Schritte gegen frühere Spitzenleute mehr einleiten, wie die «Finanz und Wirtschaft» in ihrer heutigen Ausgabe schreibt.

Inakzeptabel

«Das können wir nie akzeptieren, wir als Aktionäre haben zu viel Geld verloren», kontert Ethos-Chef Dominique Biedermann im Gespräch mit der Zeitung.

«Die UBS hat ein Vertrauensproblem gegenüber Kunden und Aktionären», argumentiert er, «und muss ein starkes Zeichen setzen», sich vom früheren Management distanzieren. Darum fordert Biedermann, dass der Verwaltungsrat auf den Entscheid über eine Verantwortlichkeitsklage zurückkommt.

Andere Institutionelle wollen auch Nein stimmen

Ethos empfiehlt deshalb, den Organen die Entlastung für 2007, 2008 und 2009 zu verweigern. Die Genfer Stiftung steht nicht allein. Sie wird unterstützt von den wichtigen US-Stimmrechtsberatern Risk Metrics (ISS) und Glass Lewis, die die Décharge für 2007 bzw. für alle drei Jahre ebenfalls ablehnen.

Damit ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass der UBS-Verwaltungsrat an der GV eine historische Niederlage erleiden wird. Wichtige Pensionskassen wie die Beamtenversicherungskasse des Kantons und der Stadt Zürich sowie Swisscanto, die Managerin der Kantonalbanken-Fonds, wollen Nein stimmen. Manche institutionellen Investoren stimmen konsequent nach den Vorgaben der Berater.

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