Ein Londoner Berufungsgericht hat die Forderung eines ehemaligen CS-Angestellten abgelehnt. Der Banker wurde im Zusammenhang mit einer rumänischen Privatisierung verhaftet.

Ein ehemaliger Banker der Credit Suisse (CS), der 2013 in Rumänien wegen angeblicher Spionage zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, ist mit einer Berufung in London abgeblitzt, wie die Nachrichtenagentur «Reuters» meldete.

Vadim Benyatov hatte die CS über 86 Millionen Dollar wegen entgangener Gewinne verklagt. Er forderte eine Entschädigung, da er während seiner Arbeit zu Unrecht verurteilt worden sei und seit seiner Entlassung im Jahr 2015 aufgrund seiner Verurteilung keine Arbeit mehr finden konnte.

Spezialist im Energiesektor

Benyatov war ein ehemaliger Leiter des Bereichs europäische Schwellenländer mit Schwerpunkt auf Privatisierungen im Energiesektor.

Das Berufungsgericht wies gemäss «Reuters» seine Klage mit der Begründung ab, dass ein Arbeitgeber nicht dafür haftbar gemacht werden kann, wenn einem Mitarbeiter ein schweres Unglück oder Unrecht durch einen Dritten widerfährt, nur weil er zufällig gerade seinen Job macht.

Beschränkte Haftung

Gemäss den Richtern besteht ein grundlegender Unterschied in der wirtschaftlichen Stellung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Letzterer werde jedoch durch die Sorgfaltspflicht und die Kündigungsschutzvorschriften ausgeglichen.

Deshalb könne der Arbeitgeber nicht zum Versicherer des Arbeitnehmers für alle Schäden gemacht werden, die dieser infolge seiner Arbeit erleide, heisst es in dem Urteil.

Unterstützung durch die CS

Benyatov, der 450’000 Pfund plus Boni pro Jahr verdiente, wurde 2006 zusammen mit zwei Kollegen im Zusammenhang mit einer rumänischen Privatisierung verhaftet. Er wurde für 56 Tage inhaftiert, bevor er 2013 in Abwesenheit wegen angeblicher Spionage und Mitgliedschaft in einer organisierten kriminellen Vereinigung vor Gericht gestellt und verurteilt wurde.

Die Credit Suisse war ursprünglich der Meinung, sein Verhalten entspreche der gängigen Geschäftspraxis. Sie unterstützte ihn und bezahlte seine Verteidigung und seine Berufungen, auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Bank bestritt, dass Benyatov seine Sorgfaltspflicht verletzt, fahrlässig gehandelt und einen Schaden verursacht habe.

Die Strafe, die Benyatov nicht verbüsste, wurde 2015 auf viereinhalb Jahre verkürzt.

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