Das für die Berufung im «Raiffeisen»-Verfahren zuständige Obergericht Zürich stellt fest, dass die Vorbereitung des Berufungsverfahrens «ausserordentlich viel Zeit» in Anspruch nimmt.

Das Zürcher Obergericht hat das Berufungsverfahren im «Raiffeisen»-Verfahren eröffnet. Nach der Prüfung der sehr umfangreichen Akten, die von der Vorinstanz beim Obergericht Zürich eingegangen sind, wie die I. Strafkammer, die den Fall betreut, am Mittwoch mitteilte.

Aufgrund der in verschiedener Hinsicht aussergewöhnlichen Dimension dieses Strafprozesses mit zahlreichen Beteiligten nimmt die Vorbereitung des Berufungsverfahrens gemäss weiteren Angaben ausserordentlich viel Zeit in Anspruch. Die Berufungsverhandlung findet voraussichtlich im Juli 2024 statt.

Ringen um wasserdichte Formulierungen

Schon das schriftliche Urteil des ersten Verfahrens am Zürcher Bezirksgericht hatte lange auf sich warten lassen. Damals mutmasste man, dass die finalen Formulierungen möglichst wasserdicht gemacht werden sollten, weil ein Weiterzug bis ans Bundesgericht droht.

Im April 2022 hatte das Bezirksgericht Pierin Vincenz unter anderem wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; der andere mutmassliche Haupttäter, Beat Stocker, erhielt sogar vier Jahre aufgebrummt.

Mehrere Berufungen

Ebenfalls müssen die beiden Finanzakteure Geldstrafen in Millionenhöhe zahlen. Stocker wurde als Stratege des Vorgehens bezeichnet, Vincenz als Helfer auf höherer Ebene.

Sowohl die Anwälte von Vincenz wie Stocker, die Vertreter der meisten anderen Beklagten, die Staatsanwaltschaft als auch die Geschädigten-Parteien wie Raiffeisen und die Kartenfirma Viseca (ehemals Aduno) hatten bereits im Frühling 2022 angekündigt, an das Zürcher Obergericht zu gelangen.

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