Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat den Ex-CEO der einstigen Zürcher Falcon Private Bank freigesprochen. Das Unternehmen selber wurde jedoch verurteilt.

Die Bank selbst muss laut Urteil im Rahmen der Unternehmens-Strafbarkeit eine Busse von 3,5 Millionen Franken zahlen, wie die Agentur «SDA» am Mittwoch berichtete.

Das Zürcher Geldinstitut war als juristische Person ebenfalls angeklagt, weil es Geldwäscherei in Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB durch ungenügende Kontroll-Mechanismen mutmasslich erst ermöglicht hatte. Die Bank muss eine Ersatzforderung von 7 Millionen Franken leisten. Damit wurde erstmals in der Schweiz ein Unternehmen im Rahmen eines Prozesses wegen «Strafbarkeit von Unternehmen» verurteilt.

Weiter wurde Falcon vorgeworfen, keine geeignete Funktionstrennung vorgenommen, keine unabhängige Compliance und wirksame Überwachung von risikobehafteten Geschäftsbeziehungen sichergestellt, Interessenkonflikte nicht vermieden und kein wirksames unabhängiges Kontrollsystem unterhalten zu haben.

Vom Vorwurf freigesprochen

Der Ex-Bankchef Eduardo Leemann wurde von dem Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen, wie es weiter hiess. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn beschuldigt, von 2012 bis 2016 Gelder für den aus den Vereinigten Arabischen Emiraten stammenden Geschäftsmann und Falcon-Präsidenten Khadem al-Qubaisi gewaschen zu haben. Laut dem Urteil habe das Gericht in Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro reo» verneint, dass Leemann von der vorgängigen ungetreuen Geschäftsbesorgung gewusst habe.

«Das Urteil entspricht meinen Erwartungen», heisst es in einem Statement von Leemann. «Ich bin sehr erleichtert, dass das Gericht die von der Bundesanwaltschaft gegen mich erhobenen Geldwäscherei-Vorwürfe als haltlos und unbegründet beurteilt und damit meinen guten Ruf wieder hergestellt hat.»

Berufsverbot der Finma

Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche ein von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) verfügtes fünfjähriges Tätigkeitsverbot für den früheren Banker bestätigt, wie es weiter heisst. Er darf keine Tätigkeit in leitender Stellung bei einem von der Finma beaufsichtigten Unternehmen einnehmen. Das Tätigkeitsverbot sei noch nicht rechtskräftig, schreibt die Agentur.

Die Falcon Private Bank war in den Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB verwickelt. Die Anklage stand in Zusammenhang mit einer Beteiligung der Falcon-Eignerin Aabar Investments aus Dubai bei der italienischen Grossbank Unicredit. Dabei ging es um die Rolle des früheren Falcon- und Aabar-Präsidenten al-Qubaisi. Er wurde 2016 in Dubai verhaftet und später in Abu Dhabi wegen Geldwäscherei zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt.

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