Da die EU-Verordnung Mica erst Ende 2024 in Kraft tritt, hat die dänische Aufsichtsbehörde die Saxo Bank angewiesen, ihre Kryptobestände zu veräussern.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron tritt zurück, Gold klettert auf 3’000 Dollar, China, Indien und die Fördergruppe OPEC+ verlassen den Internationalen Währungsfonds und schaffen eine eigene Reservewährung – die dänische Saxo Bank hatte in ihren alljährlichen «verrückten Prognosen» auch für 2023 zehn Szenarien auf dem Radar, die über den Konsens hinausgehen und Anleger zum Nachdenken anregen sollen.

Offenkundig hatte das Kopenhagener Institut die dänische Finanzaufsicht DFSA bei seinen «unfassbaren» Prognosen aber nicht auf der Rechnung. Erst in der vergangenen Woche hatten die Aufseher die Saxo Bank als systemrelevantes Finanzinstitut eingestuft. Nun hat die DFSA die auch in der Schweiz aktive Bank angewiesen, alle Kryptowährungsbestände, die sie auf eigene Rechnung hält, zu verkaufen.

Aufsichtsbehörde schreitet ein

Basierend auf lokalen Gesetzen erklärte die DFSA, dass der Eigenhandel der Saxo Bank mit Krypto-Assets ausserhalb des legalen Tätigkeitsbereichs von Finanzinstituten liege. Sie wies die Bank zwar nicht direkt an, ihre Kundenaktivitäten einzustellen, erklärte aber, dass der unregulierte Handel mit Krypto-Assets Misstrauen im Finanzsystem schaffen könnte.

Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde der Ansicht, dass es nicht gerechtfertigt wäre, den Handel mit Kryptoassets zu legitimieren. Die DFSA stellte jedoch auch fest, dass der Handel mit Kryptowährungen nur bis Ende 2024 unreguliert ist, wenn die EU-Verordnung über Märkte für Kryptoassets (MiCA) in Kraft tritt.

Geringe Auswirkungen

Die Saxo Bank hält unter anderem Kryptowährungen, um sich gegen Handelsrisiken im Zusammenhang mit «kryptoaktiven» Produkten abzusichern, die ihren Kunden über die Bank angeboten werden, darunter börsengehandelte Fonds (ETFs) und börsengehandelte Schuldverschreibungen (ETNs).

Nach Angaben eines Mediensprechers ist ihr Portfolio an Kryptowährungen sehr begrenzt und dient ausschliesslich der Absicherung eines kleinen Teils des Risikos, das mit der Vermittlung von Kryptoassets verbunden ist. Daher habe die Entscheidung der DFSA nur geringe Auswirkungen auf ihr Geschäft und ihre Kunden.

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