Der Bundesrat hat die Umsetzung von Basel III auf den Weg gebracht und die Änderung der Eigenmittelverordnung für Banken angenommen. Damit werden die neuen Standards per 2025 in Schweizer Recht überführt. Das hat vorab für die Marktführerin UBS Folgen.

Mit der Umsetzung von Basel III soll die Solvenz und Liquidität der Banken gestärkt werden. Neu ist dabei, dass risikobehaftete Bereiche im Bankengeschäft mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen, beziehungsweise weniger risikoreiche Bereiche mit weniger Eigenmitteln.

Nun hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) für Banken angenommen, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Wirksam werden sie damit per 1. Januar 2025.

Höhere Anforderungen für die UBS

Im Durchschnitt wird damit keine wesentliche Änderung erwartet. Doch bei der verbleibenden Schweizer Grossbank sieht das anders aus. «Insbesondere für die UBS werden hingegen die Eigenmittelanforderungen voraussichtlich steigen», heisst es in der Mitteilung.

Deren CEO Sergio Ermotti hatte zuletzt der Einführung von Basel III gelassen entgegengesehen. Das stelle keine Hürde dar, hatte er gesagt. Die Schweizer Banken seien gut kapitalisiert. Sowieso ist der neuen UBS von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) zugestanden worden, dass sie bis Anfang 2030 die Eigenmittel nicht steigern muss.

Härtere Regeln bei der Berechnung

Mit den Anpassungen wird der Spielraum von internen Modellen zur Bestimmung von Eigenmittelanforderungen begrenzt. Zudem werde eine transparente und international vergleichbare Berechnung von Eigenmitteln erreicht, so der Bundesrat weiter.

Das Reformpaket Basel III wurde vom internationalen Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) in seiner finalen Version 2019 verabschiedet. In der Schweiz wurde die nationale Umsetzung geraume Zeit vor der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS im März 2023 angegangen, wird weiter betont. Die Krise habe deren Notwendigkeit zusätzlich unterstrichen.

In der Vernahmlassung zur Umsetzung hatte es von Bankenseite auch Kritik an einer im internationalen Vergleich zu frühen Umsetzung gegeben. Kritisiert wurde zudem die Komplexität, die Kosten und negative Folgen für Kreditnehmer.

«Too big to fail»-Bericht im Frühjahr

Die Umsetzung wird die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes und die Grundlage für internationale Geschäfte der Schweizer Banken weiter stärken, ist der Bundesrat überzeugt. Eine Evaluation zur sogenannten «Too big to fail»-Regulierung für systemrelevante Banken soll im Rahmen des Berichts des Bundesrates im Frühjahr 2024 vorliegen.

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