Die Überführung der Basel-III-Standards in Schweizer Recht ist für die Bankbranche teilweise unausgegoren. Mit einem Schweizer Alleingang bremse sich der Sektor unnötig aus, lautet die Kritik am Ende der Vernehmlassung.

Die Vernehmlassung zur neuen Eigenmittelverordnungen für Banken ist mit einigen Misstönen zu Ende gegangen. Kritisiert wird vor allem, dass die Umsetzung des sogenannten Basel-III-Standards zu komplex ist, hohe Kosten verursacht und negative Folgen für Kreditnehmer hat.

Basel III richtet sich unmittelbar lediglich an international aktive Banken. In der Schweiz soll jedoch das neue Regelwerk auch auf inländische Geldinstitute ausgedehnt werden. Im Kern geht es darum, dass mehr Banken riskante Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegen. Gegenüber international tätigen Banken sollen gleiche regulatorische Bedingungen geschaffen werden. Mit der neuen Vereinbarung sollen die Schwachstellen behoben werden, welche die Finanzkrise 2008 offengelegt hat.

Unzufriedene Kantonalbanken

Gemäss dem Verband der Schweizerischen Kantonalbanken (VSKB) wird ein unerwünschter «Swiss Finish» geschaffen, und dies erst noch vor der Einführung in anderen Ländern. Während die neuen Standards in der Schweiz ab Juli 2024 gelten sollen, warten wichtige Finanzplätze wie Grossbritannien oder die USA noch zu. Auch die EU will die neuen Standards frühestens ab 2025 umsetzen.

In der neuen Regulierung brauche es ausserdem eine wirkungsvolle Differenzierung bei den Anforderungen entlang der Risikoexposition der unterschiedlichen Institutskategorien. Immerhin gäbe es im Verordnungsentwurf gewisse Erleichterungen für kleine und mittelgrosse Banken, stellt der VSKB fest.

Verteuerung der Hypokredite

Unzufrieden ist auch die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg). Sie trägt die vorgesehene Umsetzung von Basel III Final im Bereich Hypothekarmarkt zwar mit. Sie stört sich aber an der Verlängerung des Niederstwertprinzips von zwei auf sieben Jahre sowie mit den (aus ihrer Sicht) viel zu hohen Risikogewichts-Zuschlägen für vermietete Wohnliegenschaften. Dies sei ein massiver Eingriff in die Vergabepraxis für Hypothekar-Kredite, würde die Wettbewerbsfähigkeit der Banken und letztlich den Finanzmarkt belasten.

Gemäss dem Niederstwert-Prinzip dürfen Banken im Hypothekarmarkt nur auf Basis des tieferen Werts von Kaufpreis oder Marktwert Kredite gewähren. Eine Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert müssen die Kunden zusätzlich zum Mindestanteil an einzubringenden Eigenmitteln selbst begleichen.

Unterstützung von Parteien

Auch die SVP und die FDP Schweiz lehnen gemäss einer Meldung der Nachrichtenagentur «AWP» eine Verlängerung von zwei auf sieben Jahre ab. Die beiden Parteien sowie die Mitte-Partei sind ebenfalls dagegen, dass die Schweiz vor anderen wichtigen Finanzplätzen reguliert.

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