Noch ein Jahr, dann müssen neue Vergütungsrichtlinien für Banker im EU-Raum umgesetzt sein. Das droht für die Niederlassungen Schweizer Institute enorm teuer zu werden.

Als vor zwei Jahren die Diskussion um die Umsetzung so genannter «Boni-Deckel» in der EU begann, war wohl manch hiesiger Banker froh, seinen Lohn in Franken ausbezahlt zu erhalten. Doch wie sich nun zeigt, kommen zumindest die Schweizer Banken in der Sache nicht ungeschoren davon.

Denn ab 2017 gelten für deren europäische Niederlassungen ebenfalls die von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) kürzlich veröffentlichten Richtlinen zur Handhabung der Vergütungspraxis bei Banken und Finanzdienstleistern, basierend auf auf der EU-Richtlinie CRD IV.

Ein Super-GAU?

Was kryptisch klingt, hat handfeste Folgen. Die auf Vergütung spezialisierte hkp group geht von einem mehrstelligen Millionen-Euro-Betrag aus, der mit der Umsetzung auf die innerhalb der EU operierenden Auslandsbanken zukommt. «Wenn die Regierungen der EU-Mitgliedsländer in der nationalen Umsetzung nicht Augenmass und Sachverstand walten lassen, steht die jeweilige Finanzwirtschaft vor dem regulatorischen Super-GAU», warnt Martin Pfändler, Senior Partner der hkp in der Schweiz.

Bisher, sagt Pfändler im Gespräch mit finews.ch, hätten die Bonus-Deckel für die Niederlassungen von Schweizer Banken nicht gegolten. Mit der jetzigen Verschärfung und vor allem deutlichen Ausweitung der Richtlinien habe sich das nun grundlegend geändert – und zahlreiche neue Regeln kämen hinzu.

«Der Kreis betroffener Institute vergrössert sich dramatisch und schliesst jetzt auch Niederlassungen Schweizer Finanzinstitute in der EU ein», so Pfändler.

Erhebliche Verschärfungen

Konkret sehen die neuen «guidelines on sound remuneration policies and disclosures» der EBA eine deutliche Ausweitung des von der Regulierung betroffenen Kreises an Banken und Finanzdienstleistern sowie der dort tätigen Mitarbeitergruppen vor. Alle Institute in EU-Ländern müssen Risikoträger identifizieren und für diese komplexe Mindestanforderungen an Vergütung erfüllen.

So gilt neu:

  • Mindestens 40 Prozent der variablen Vergütung müssen aufgeschoben und dürfen nicht direkt ausbezahlt werden.
  • Der Aufschub muss mindestens drei Jahre betragen, und eine Auszahlung darf erst am Ende nach einer Malus-Prüfung erfolgen.
  • Mindestens 50 Prozent der gesamten variablen Vergütung muss in einer detailliert geregelten Nachhaltigkeits-Komponente begeben werden.
  • Alle variablen Vergütungen – auch Kleinstbeträge – sind betroffen.

Eine weitere Verschärfung ist die Vorschrift, variable Bezüge von Geschäfts- und Bereichsleitern in einem grösseren Anteil von nachhaltigen Vergütungs-Instrumenten zu gewähren. Dazu zählen aktienbasierte, aktienähnliche sowie schuldbasierte Instrumente. Auch diese Anforderungen seien extrem komplex in der Umsetzung, so die Beratungsfirma hkp.

Wen es trifft

Schweizer Banken mit Niederlassungen in der EU sehen sich die neue Richtlinie denn auch genau an. So hat sich etwa Julius Bär bereits mit dem Thema auseinandergesetzt, wie die Zürcher Privatbank auf Anfrage von finews.ch ausrichten lässt. Ein spezielles Augenmerk richte man auf die Ausweitung des Kreises betroffener Institute, heisst es dort. 

Bei der Zürcher und St.Galler Kantonalbanken klingt es ähnlich. Man prüfe derzeit die Auswirkungen der EU-Richtlinie auf die Geschäftsstellen im EU-Raum. Aus heutiger Sicht geht das St.Galler Institut nicht davon aus, dass sich für sie die Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte erschweren werde, so die SGKB. 

Auch die Lobby in Deutschland tastet sich erst an das Thema heran. «Derzeit ist die Beurteilung schwierig, welche Konsequenzen die neue Richtlinie in Deutschland und insbesondere bei den Auslandsbanken hier hat», heisst es beim Verband der Auslandsbanken (VAB) in Deutschland.

Risiken und Nebenwirkungen

Dennoch wird es interessant zu beobachten sein, welche Fliehbewegungen die neuen Regeln bei den EU-Filialen von Schweizer Banken auslösen. Laut Pfändler wäre etwa denkbar, dass die von den Regeln betroffenen Führungs-Positionen in andere Jurisdiktionen ausgelagert werden – und dass die Banken ihre EU-Filialen von dort aus lenken.

Die Einführung von Bonus-Deckeln für gewisse europäische Banken hatte seinerzeit schon zu von den Regulatoren unbeabsichtigten Reaktionen geführt. Wie etwa die Schweizer «NZZ» im Jahr 2014 berichtete, antworteten die Banken in der EU mit höheren Obergrenzen für die variablen Vergütungen. Ausserdem heben sie die Fixlöhne von Mitarbeitern an – und führten die Deckel so ad absurdum.

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