Mit dem neuen Jahr stehen eine ganze Menge Änderungen an. Neben neuen Steuergesetzen und erhöhten Krankenkassenbeiträgen ändert sich auch im Strassenverkehr so manches. finews.ch zeigt, welche Neuerungen das Jahr 2018 den Schweizern gebracht hat.

Erhöhung der Krankenkassenbeiträge

Die Beiträge für die Krankenkasse sind seit ihrer Einführung 1996 kontinuierlich gestiegen. Vor allem in diesem Jahr ist das Ausmass deutlich spürbar, sodass immer mehr Schweizer ihre Kasse verlassen möchten und Versicherungen vergleichen.

Während die Schweizer Bürger in den vergangenen Jahren einen Anstieg von durchschnittlich vier Prozent verkraften mussten, müssen sie in diesem Jahr für ihre Gesundheit deutlich tiefer in die Tasche greifen: 2018 steigt die Krankenkassenprämie um durchschnittlich 4,5 Prozent!

Die Erhöhung variiert stark zwischen den einzelnen Kantonen. Am wenigsten von dem Ausmass betroffen sind die Bürger in dem Kanton Schwyz. Sie müssen mit einer Prämiensteigerung von nur 1,6 Prozent rechnen. Mit 6,4 Prozent trifft es den Kanton Waadt besonders hart, dicht gefolgt vom Wallis mit 5,9 Prozent. Für Kinder und Jugendliche wird die Versicherung noch teurer. Mit einer Steigerung von durchschnittlich fünf Prozent sind die Beiträge noch teurer als für Erwachsene.

Ein Grund für den Prämienanstieg sind mitunter die stark zunehmenden Gesundheitskosten. Wie bereits eine Studie belegen konnte, steigen vor allem die Ausgaben im stationären und ambulanten Bereich konstant an. Dieser Anstieg ist unter anderem auf den technologischen Fortschritt im medizinischen Bereich zurückzuführen. Da die Schweiz nachweislich zu einem der beliebtesten Länder zum Bestreiten des Lebensstandards zählt, sind de facto nicht nur Bürger, sondern auch Ausländer von der neuen Regelung betroffen.

Senkung der Mehrwertsteuer

Neben der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge gibt es auch eine gute Nachricht: Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 sinkt die Mehrwertsteuer von acht auf 7,7 Prozent. Damit wurde die Steuer erstmals seit ihrem Bestehen gesenkt. Grund dafür ist das Auslaufen der IV-Zusatzfinanzierung. 2009 wurde bei einem Volksentscheid entschlossen, dass diese sieben Jahre lang mit einem Steuersatz von 0,4 Prozent finanziert werden soll. Ursprünglich war eine Senkung von 0,4 Prozent vorgesehen. Das Volk sprach allerdings ein Prozent der Steuer der Bahninfrastruktur zu, damit diese ausgebaut und saniert werden kann.

Firmeninhaber wie auch Endverbraucher stellten sich jedoch die Frage, wann der neue Satz zur Anwendung kommt: Nahm eine Kunde eine Dienstleistung Ende Dezember 2017 in Anspruch, erhält er die Rechnung meist erst im neuen Jahr.

Doch welcher Steuersatz ist nun für ihn gültig? Relevant ist das Datum der Leistungserbringung. Da diese noch im alten Jahr erfolgte, ist die Dienstleistung mit acht Prozent zu besteuern. Dauern die Arbeiten bis in das neue Jahr hinein an, müssen die Dienstleistungen 2018 mit dem niedrigeren Steuersatz gesondert ausgewiesen sein.

Austausch der Kontodaten zur Steuertransparenz

Um zukünftig die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern und um ein transparentes Steuermodell zu schaffen, gilt ab diesem Jahr der automatische Informationsaustausch, kurz AIA. Vorgesehen ist, dass Banken, Versicherungsgesellschaften und Anlageunternehmen die Informationen ihrer im Ausland ansässigen Kunden sammeln und der Eidgenössischen Steuerverwaltung übermitteln.

Diese leitet die gesammelten Daten an die für den Anleger zuständige Finanzbehörde weiter. So können ausländische Anleger ihr Geld in der Schweiz nicht vor dem Finanzamt verbergen. Insgesamt haben sich 100 weitere Länder und ihre relevantesten Finanzzentrenten zu dem Abkommen bekannt. Nicht davon betroffen ist jedoch das inländische Bankengeheimnis.

Die Schweizer Bürger äusserten sich kritisch gegenüber dem neuen Gesetz, demzufolge sind sie von der Weitergabe der Daten nicht betroffen. Genaue Informationen sind auf der Webseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu finden.

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Durch den länderübergreifenden Informationsaustausch können Steuerhinterzieher kein Geld mehr vor dem Fiskus verbergen

Geplante Einführung neuer Verkehrsregelungen

Auch auf den Strassen soll sich im neuen Jahr einiges ändern. Allem voran sorgt die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Anhängern auf Autobahnen für Diskussionsstoff. Zukünftig soll diese von 80 auf 100 Stundenkilometer angehoben werden.

Auch Velofahrer sind von einigen Änderungen im Strassenverkehr betroffen: Geplant ist, dass Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren auf dem Trottoir fahren dürfen, solange kein Fahrradweg vorhanden ist. Zudem soll das Rechtsabbiegen an roten Ampeln in bestimmten Situationen erlaubt sein.

Ob sich diese Regelung durchsetzen wird, ist noch unklar. Fakt ist jedoch, dass sich die Massnahme beim Versuch in der Stadt Basel als sehr erfolgreich erweisen konnte.

Änderung des Ärztetarifs Tarmed

Eine für Ärzte weniger erfreuliche Änderung ist die Anpassung des Ärztetarif Tarmed. Ab diesem Jahr ist die Zeit für die Grundkonsultation auf 20 Minuten beschränkt, anstatt auf die vorher geltenden 30 Minuten. Diese bleiben nur für Kinder unter sechs Jahren und Senioren ab 75 Jahren erhalten.

Vollbringt der Arzt Leistungen, in denen der Patient nicht anwesend ist, beispielsweise durch das Nachforschen von familiären Vorerkrankungen, darf er dem Patienten maximal 30 Minuten pro Quartal in Rechnung stellen. Noch in den vorangegangenen Jahren konnten Ärzte eine Stunde im Quartal für diese Leistung berechnen.

Eine Ausnahme bilden psychisch erkrankte Menschen sowie Personen mit einem sehr hohen Behandlungsbedarf. Betreut der Arzt einen Krebspatienten, muss er eine gesonderte Anfrage an die Versicherung stellen.

Verschärfung der Bürgerrechtsgesetzes

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Neue Gesetzesgrundlagen sollen sicherstellen, dass nur integrierte Personen den Schweizer Pass erhalten

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Migration in der Schweiz verschärft. Ziel ist es, Ausländern den Schweizer Pass nur zu gewähren, wenn diese gut in die Kultur integriert sind.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass nur Personen eine Einbürgerung erhalten, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz ansässig sind und als integriert gelten. Zudem müssen sie über einer Niederlassungsbewilligung verfügen.

Als integriert gelten Personen, die:

  • sich an die Bundesverfassung halten
  • auf die öffentliche Sicherheit Wert legen
  • die Sprache ihres Kantons beherrschen
  • einem Erwerb nachgehen oder sich Bildungsmassnahmen unterziehen
  • mit der Kultur der Schweiz vertraut sind
  • keine Gefährdung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen

Zudem müssen Personen, die den Schweizer Pass erhalten möchten, sich um die Integration ihrer gesamten Familie kümmern.


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