Die Übernahmekommission schlägt die Abschaffung der Kontrollprämie bei Firmenübernahmen vor. Was meinen Sie? Stimmen Sie ab!

Erwirbt ein Aktionär mindestens ein Drittel der Stimmrechte einer börsenkotierten Firma, muss er ein öffentliches Angebot zum Kauf aller übrigen Aktien machen. Dabei darf der öffentliche Angebotspreis laut  Börsengesetz tiefer liegen als der vorher mit den Hauptaktionären vereinbarte Aktienpreis.

Diese sogenannte Kontrollprämie soll nach dem Vorschlag der Übernahmekommission abgeschafft werden: Denn sie widerspreche dem Prinzip der Gleichbehandlung der Aktionäre; und sie sei in Europa sonst unüblich.

Zwei Varianten

Die Übernahmekommission schlägt zwei Revisionsvarianten vor.

  • Erstens: die vollständige Abschaffung der Kontrollprämie.
  • Zweitens: Für einen Grossaktionär, der mindestens einen Drittel der Stimmrechte besitzt, würde eine Kontrollprämie von bis zu einem Drittel erlaubt. So könnten Grossaktionäre motiviert werden, vorab mehr als 33 1/3 Prozent der Stimmrechte zu erwerben, um allenfalls eine Kontrollprämie beanspruchen zu können.

Dies würde wohl dazu führen, dass wieder vermehrt Stimmrechtsaktien oder die Klauseln des Opting-out/Opting-up eingeführt werden, damit diese Schwelle von 33 1/3 Prozent einfacher erreicht wird.

Um beurteilen zu können, ob ein öffentliches Interesse an einer entsprechenden Änderung des Börsengesetzes (Art. 32 Abs. 4) besteht und ob diese in die laufende Revision des Börsengesetzes aufgenommen werden sollte, führt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen bis am 24. Februar 2011 eine Anhörung der interessierten Kreise durch (hier die Mitteilung zur Anhörung).

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