Auf der politischen Ebene schildern die EU-Länder das Bankgeheimnis als Problem. Doch diese Staaten verlangen kaum je Amtshilfe.

In der laufenden Debatte bekommt man leicht den Eindruck, dass Deutschland zu einem erheblichen Teil von Steuerhinterziehern (respektive -betrügern) bewohnt wird, während die Behörden verbissen nach Steuerbetrügern (respektive -hinterziehern) fahnden. Immerhin hat Deutschland in den letzten zehn Jahren sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene die Zahl der Steuerermittler massiv erhöht.

Und so müsste man ebenfalls meinen, dass regelmässig Amtshilfegesuche wegen Steuerbetrugs an die Schweiz gestellt werden: zum Beispiel immer dann, wenn einer der rund 4500 deutschen Profi-Steuerfahnder auf Indizien stösst, wonach ein betrügerischer Geldtransfer über den Rhein stattgefunden hat. Das Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht dies ja.

Aus Deutschland kam ein einziges Gesuch in zehn Jahren

Die Realität ist eine andere: Da läuft nicht viel. Aus dem gesamten EU-Raum gelangten in den letzten zehn Jahren nur gerade rund dreissig Amtshilfegesuche in die Schweiz, welche zur Abklärung eines möglichen Steuerbetrugs dienten.

Besonders zurückhaltend gab sich dabei ausgerechnet Deutschland: Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung gegenüber finews.ch erklärte, stammte ein einziges Gesuch dieser Art aus Deutschland – und zwar in der gesamten Ära der Finanzminister Hans Eichel (1999–2005) und Peer Steinbrück. Der Antrag aus Deutschland ging 2008 ein und wurde inzwischen behandelt; genauere Angaben seien wegen des Steuergeheimnisses nicht möglich.

Häufiger sind die Rechtshilfeersuchen zur Aufhebung des berühmten Artikels 47 wegen handfester Straftaten, also beispielsweise bei Verdacht auf Korruption oder Geldwäscherei. Hier kann das Bankgeheimnis bekanntlich aufgehoben werden. Das Bundesamt für Justiz schätzt, dass pro Jahr rund 800 solcher Anträge aus dem Ausland in Bern eintreffen.

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