Die Helvetia bietet Wirten, welche durch die Coronavirus-Pandemie einen Schaden erlitten haben, eine Zahlung an, obwohl sie sich dazu gemäss ihrer Policen nicht verpflichtet sieht. Das Angebot des Versicherers hat allerdings einen Haken. 

Für viele Gastro-Unternehmen war es eine Enttäuschung: Obwohl sie sich gegen ein Ereignis wie die Coronavirus-Pandemie versichert glaubten, bekommen sie von den Versicherern nichts. Der Grund dafür ist, dass die Policen zwar eine Epidemie abdecken, den Schutz vor einer – grösseren – Pandemie aber ausschliessen. 

In diesem Streit macht der Schweizer Versicherer Helvetia den hiesigen Wirten nun ein Angebot, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Obwohl sie darauf keinen Anspruch hätten, wie die Firma betont, will sie den betroffenen Versicherungsnehmern nun die Hälfte der ungedeckten Kosten und des Gewinnausfalls von Mitte März bis Ende Mai vergüten. 

Langer Gerichtsprozess

Weil angesichts der offiziell ausgerufenen Pandemie keine Versicherungsdeckung bestehe, müsse Helvetia keine Schäden vergüten, schreibt das Unternehmen und beruft sich auf ein Gutachten von einer «renommierten Kanzlei».

«Bis zur Beurteilung des Pandemie-Ausschlusses durch das Bundesgericht herrscht jedoch Unsicherheit über dessen Auslegung», heisst es in der Medienmitteilung. «Eine solche Beurteilung dürfte frühestens in ein bis zwei Jahren erfolgen, was in der aktuellen Situation niemandem hilft.»

Unkalkulierbare Grossrisiken

Wer als Wirt vom Angebot des Versicherers profitieren will, muss allerdings auch Zugeständnisse machen. Künftig soll die Police der so entschädigten nur noch Hygiene-Risiken im Betrieb wie Salmonellen abdecken. Auch die einfache Epidemie, welche örtlich und zeitlich beschränkt ist, ist explizit ausgeschlossen. 

Sollte es also während der Laufzeit der Police zu weiteren vergleichbaren Ereignissen kommen, auch nur lokal, hätten die Restaurants, Bars und Bäckereien definitiv keine Ansprüche. Damit schütze die Helvetia auch die Prämien ihrer anderen Versicherten, indem sie diese nicht den möglichen Verlusten durch «unkalkulierbare Grossrisiken» aussetzt. 

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