Die Branchenvereinigung AMAS will die Rolle der Schweizer Vermögensverwalter im Bereich «Sustainable Finance» stärken. Die neue Selbstregulierung schafft dabei härtere Kriterien im Umgang mit dem Nachhaltigkeit-Label.

Der Branchenverband Asset Management Association Switzerland (AMAS) arbeitet schon länger an einer prinzipienbasierten freien Selbstregulierung für nachhaltiges Asset Management. So erklärte die Vereinigung im Frühsommer in einem Positionspapier, Greenwashing sei unvereinbar mit dem Erreichen des Ziels eines international führenden Schweizer Hubs für Sustainable Asset Management.

Damals hatte AMAS angekündigt, dass bis Herbst bindende Prinzipien vorliegen sollen, wie finews.ch berichtete. Jetzt sind den Worten Taten gefolgt.

Wichtiger Schritt

Mit der «Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug» unternimmt der Branchenverband den nächsten Schritt im Bereich «Sustainable Finance». Die Selbstregulierung definiere für die Industrie erstmals verbindliche Vorgaben an die Organisation von Finanzinstituten, die Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug erstellen und verwalten, wie auch zur Informationspflicht bei nachhaltigkeitsbezogenen Produkten, heisst es.

Auch Nichtmitglieder der AMAS können dieser Selbstregulierung beitreten, wie einer Medienmitteilung zu entnehmen ist. «Die Selbstregulierung erhöht die Qualität von Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug durch für AMAS-Mitglieder verbindliche Standards und stellt die Transparenz durch umfassende Dokumentations- und Reportingpflichten her», sagte Iwan Deplazes, Chairman der AMAS.

Die Kernpunkte der Selbstregulierung:

  • Asset Manager müssen sowohl in den Führungsgremien, in den Kontrollinstanzen als auch auf operationeller Ebene über die notwendigen Nachhaltigkeits-Kenntnisse verfügen sowie Infrastruktur und Ressourcen sicherstellen, um die Nachhaltigkeitsvorgaben für die Anlagestrategie umzusetzen.
  • Es gilt eine umfassende Dokumentationspflicht über Nachhaltigkeitspolitik und -ansätze, wie auch für in Anlagestrategie und -prozess verwendete Metriken, Datenkriterien und Analysetools. Auch die Grundsätze einer aktiv ausgeübten Stewardship müssen dargelegt sein.
  • Ausschluss oder ESG-Integration allein genügen als Anlageansätze nicht mehr, um einen Fonds als nachhaltig bezeichnen zu dürfen.
  • Gegenüber Anlegerinnen und Anlegern besteht eine Reporting-Pflicht, mit dem Ziel, die angestrebten Nachhaltigkeitsziele anhand von vergleichbaren Indikatoren transparent zu machen.

Bund legt Ende Jahr nach

Die freie Selbstregulierung tritt gemäss der Mitteilung am 30. September 2023 in Kraft. Sie sei komplementär zur Selbstregulierung der Nachhaltigkeit in der Kundenberatung, welche die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) eingeführt habe, heisst es weiter. Nicht als Selbstregulierung per se funktioniert derweil der «Progress Report» zur Nachhaltigen Finanz, hinter dem 23 Schweizer und Liechtensteiner Privat- und Vermögensverwaltungsbanken stehen.

Die Branche versucht mit den Initiativen, einer Regulierung durch die Behörden zuvorzukommen. Auf Anfrage von finews.ch hiess es beim zuständigen Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, man haben von den Selbstregulierungen Kenntnis genommen. «Der Bundesrat wird seine Antwort zum Thema Greenwashing im Finanzsektor wie vorgesehen bis Ende Jahr vorlegen.»

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