Stefan Lüchinger, Geschäftsleitungsmitglied der SIX Swiss Exchange, hat sich am Montag verabschiedet. Er tat das mit Stil, zog ein Fazit und warf einen Blick voraus.

Es ist eher unüblich, dass ein scheidendes Geschäftsleitungsmitglied sich nicht nur mündlich bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, sondern auch noch schriftlich bei Geschäftspartnern, Bekannten usw. verabschiedet. Genau das tat aber das langjährige SIX-Geschäftsleitungsmitglied Stefan Lüchinger am Montag, seinem letzten Arbeitstag für die Schweizer Börse.

Enorme Entwicklung in der Selbstregulierung

In einem Schreiben vergleicht Stefan Lüchinger, bis zu seinem Ausscheiden verantwortlich für Listing & Enforcement der SIX Exchange Regulation, den Stand der Regulierung und Durchsetzung im Bereich der Emittenten im Jahre 2000 mit dem Stand von heute. Sein Fazit: Es hat eine enorme Entwicklung im Bereich der Selbstregulierung stattgefunden.

Beachtliche Fortschritte in der Corporate Governance

Waren Schweizer börsenkotierte Emittenten früher gar nicht auf der europäischen Corporate Governance Landkarte zu finden, schneide die Corporate Governance von Schweizer börsenkotierten Gesellschaften heute im europäischen Bereich regelmässig mit sehr guten Plätzen ab, konstatiert Stefan Lüchinger.

Sein weiteres Fazit: Verglichen mit dem Stand im Jahr 2000 seien Emittenten heute sehr viel transparenter geworden. Selbst wenn bei einigen Emittenten gelegentlich Regeln verletzt würden, gäben sich die Emittenten grosse Mühe, die Bestimmungen einzuhalten.

Neue Themen am Horizont

Doch nach Ansicht von Stefan Lüchinger würden sich bereits neue Themen abzeichnen, bei denen sich die Selbstregulierung überlegen müsse, wie sie sich dazu stellen möchte. Überdies gebe es Erkenntnisse aus der Wirtschaftspraxis, der Rechtssprechung und der Forschung, sowie Neuerungen aus Gesetzen in das bestehende Regelwerk zu integrieren und dabei gleichzeitig auch Mängel der geltenden Regeln zu korrigieren.

Auf der institutionellen Ebene findet sich gemäss Stefan Lüchinger noch offene Punkte, wie die Haftung der Selbstregulierungsorgane, die Rechtsstellung von Aktionären bei Dekotierungen und in den Verfahren der Börse generell.

Dauerbrenner

Als Dauerbrenner erachtet er die Frage der angemessenen Vertretung der Investoren bei der Rechtsentwicklung, der Rechtsschutz für die Verfahrensbeteiligten sowie die Austarierung des Einflusses der Finma im Rahmen des Selbstregulierungskonzepts. Schliesslich gehe es um die Frage nach einer glaubwürdigen unabhängigen Selbstregulierung innerhalb einer gewinnorientierten Unternehmung, schreibt Stefan Lüchinger.

 

 

 

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