Der Vorstand der Deutschen Bank hat beschlossen, fu?r den 11. April 2013 eine ausserordentliche Hauptversammlung in Frankfurt am Main einzuberufen.

Dem grössten deutschen Bankhaus geht es darum, angefochtene Beschlüsse der Hauptversammlung (in der Schweiz: Generalversammlung) vom letzten Jahr zu bestätigen, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.

Verschiedene Kläger hatten Beschlüsse der Hauptversammlung 2012 zu den Tagesordnungspunkten 2 (Gewinnverwendung), 5 (Wahl des Abschlussprüfers) und 9 (Wahl von drei Anteilseignervertretern zum Aufsichtsrat) angefochten. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte mit seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2012 in erster Instanz den genannten Anfechtungsklagen stattgegeben.

Die Deutsche Bank hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

Geschäftsbericht 2012 erscheint später

Um jedoch die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen und zu gewährleisten, dass die Bank ihre nächste reguläre Hauptversammlung wie geplant am 23. Mai 2013 durchführen kann, hat sich der Vorstand der Deutschen Bank zu diesem Schritt entschlossen.

Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung wird die Deutsche Bank zudem die Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts 2012 sowie des Form 20-F auf Mitte April 2013 verschieben.

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