Die Kantonsregierung will zudem eine Geschlechterquote einführen. Die Weissgeldstrategie wird ins Gesetz geschrieben.

Der Basler Regierungsrat will die Corporate Governance bei der Kantonalbank verbessern; jetzt hat er hat den Entwurf für eine Totalrevision des Kantonalbank-Gesetzes an den Grossen Rat weitergeleitet. Die wichtigsten Punkte:

  • Die Regierung will auf das alleinige Wahlrecht des Bankrats verzichten. Als Kompromiss schlägt sie vor, dass der Regierungsrat die Mitglieder des Bankrats aussucht und der Grosse Rat, also das Parlament, auf den gebundenen Vorschlag des Regierungsrats den Bankrat wählt. Der Grosse Rat würde daneben die Oberaufsicht übernehmen.
  • Der Bankrat soll entpolitisiert werden. Mitglieder des Grossen Rates und des Regierungsrates sollen nicht mehr in den Bankrat wählbar sein.
  • Der Regierungsrat lehnt es ab, dass die Eignerstrategie für die BKB allen Grossratsmitgliedern zugestellt, geschweige denn, dass sie durch den Grossen Rat genehmigt oder gar festgelegt wird. Die Eignerstrategie enthalte sensible Informationen wie Vorgaben für unternehmerische Ziele. Wenn sie einem grösseren Publikum unterbreitet werde, sei sie nicht griffig, so ein Argument. 
  • Der Bankrat soll von 13 Mitgliedern auf 7 bis 9 Mitglieder verkleinert werden. Dies diene der «Steigerung der Leistungsfähigkeit und der effizienten Willensbildung», so die Regierung.
  • Zudem soll die gesamte Amtszeit eines Bankratmitglieds neu auf 16 Jahre beschränkt werden. 
  • Der Regierungsrat hält an der Vorgabe fest, dass jedes Geschlecht mindestens zu einem Drittel im Bankrat vertreten sein muss. Auch der Grosse Rat habe eine entsprechende Geschlechterquote in der September-Sitzung für die kantonalen Betriebe festgeschrieben. «Der Regierungsrat ist überzeugt davon, dass sich genügend kompetenten Frauen finden lassen, die im Bankrat Einsitz nehmen können», so die Mitteilung aus dem Rathaus. 
  • Der bestehende Leistungsauftrag – Versorgung der lokalen Bevölkerung und der Unternehmen mit Bankdienstleistungen – soll beibehalten werden. Ergänzende Aufträge sind Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Gewinnbeteiligung.
  • Wie bisher sind der Bank besonders risikoreiche Geschäfte untersagt. Daneben werden die bestehende Praxis bei der konservativen Kreditvergabe sowie eine Weissgeldstrategie gesetzlich festgeschrieben.
  • Neu wird vorgeschlagen, dass im Gesetz explizit der Handel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung primär auf die Befriedigung der Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden eingegrenzt werden soll.
  • Das Geschäft im Ausland soll erlaubt sein, «wenn es mit dem Zweck der BKB vereinbar ist und daraus keine unverhältnismässigen Risiken entstehen». 
  • Die Staatsgarantie soll beibehalten werden. Neu wird die Abgeltung gesetzlich verankert. 

Zur Mitteilung des Regierungsrates von Basel-Stadt

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