Mit der Beendigung des Kooperationsvertrages durch Raiffeisen macht die Bank Vontobel von ihrem Rückkaufrecht Gebrauch.

Vontobel nimmt den Raiffeisen-Entscheid in Sachen Kooperationsvertrag mit Bedauern zu Kenntnis, wie die Privatbank am Freitag mitteilte. Als Konsequenz wird Vontobel von ihrem Rückkaufrecht Gebrauch machen und die Raiffeisen-Beteiligung von 12,5 Prozent zurückkaufen.

Anschliessend sei die Vernichtung der Aktien vorgesehen. Damit erhöhe Vontobel die Flexibilität in der künftigen Kapitalstruktur. Die Vontobel-Beteiligung war per Ende 2013 mit 360 Millionen Franken in den Büchern von Raiffeisen bewertet.

Vontobel hat noch Klärungsbedarf

Vontobel sicherte zudem zu, die im Rahmen der bestehenden Kooperation vereinbarten Dienstleistungen bis 2017 im Interesse der Raiffeisen-Kunden weiterhin bereitzustellen.

Das Schiedsgerichtsverfahren laufe indessen ungeachte der Vertragskündigung weiter. Denn damit sollten Interpretationen geklärt werden, die auch den noch bis 2017 laufenden Kooperationsvertrag betreffen.

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