Im Streit mit dem Drogerie-König Erwin Müller erlitt die Privatbank in Deutschland eine Niederlage. Diese könnte folgenschwer sein.

In der Affäre um heikle Steuervermeidungs-Geschäfte hat die schweizerisch-brasilianische Privatbank J. Safra Sarasin in Deutschland eine weitere Schlappe erlitten.

Wie das Schweizer Wirtschaftsmagazin «Bilanz» am Montag berichtete (Artikel in der Printausgabe), ist das Institut endgültig mit dem Versuch gescheitert, sich gegen einen deutschen Gerichtsstand zu wehren.

Müller darf Ersatz fordern

Nach dem Entscheid der Oberlandesgericht Stuttgart darf nun der frühere Sarasin-Kunde Erwin Müller (Bild oben), der Gründer der gleichnamigen Drogerie-Kette, in seiner Heimatstadt Ulm ein Schadenersatzverfahren gegen die Bank führen. Dies, obwohl das Institut in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen Schweizer Gerichtsstand festhielt, wie dem Bericht zu entnehmen ist.

Wie auch finews.ch berichtete, klagte Müller die Bank J. Safra Sarasin im Jahr 2013 wegen falscher Beratung auf 47 Millionen Euro ein.

Laut «Bilanz» könnte das Urteil nun Schule machen: Die Richter erlaubten die Klage aufgrund des Lugano-Übereinkommens, das Konsumenten grundsätzlich den Rechtsschutz im Heimatland einräumt, wie weiter berichtet wird.

Dieses Recht stünde auch einem reichen und professionellen Bankkunden zu, so das Stuttgarter Gericht – Müller billigt es demnach die gleichen Rechte zu wie einem gewöhnlichen Kleinanlager.

Schuss vor den Bug

Für all jene Schweizer Banker, die auf einen vom Ausland gesonderten Anlegerschutz pochen und darum das mit EU-Vorschriften äquivalente Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) kritisieren, ist das Urteil ein Schuss vor den Bug.

Mit dem Lugano-Abkommen, das zeigt sich nun klar, können sie von ihren Kunden auch im Ausland zur Rechenschaft gezogen werden.

Für J. Safra Sarasin ist die Situation derweil doppelt ungemütlich. Denn nicht nur Ex-Kunde-Müller könnte eine Prozesslawine in Deutschland lostreten. Auch im Streit um die 2013 in Konkurs gegangene schwäbische Windparkbetreiberin Windreich droht der Bank eine Sammelklage von Ex-Kunden, wie auch finews.ch berichtete.

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