Die Affäre rund um Fehlspekulationen bei der französischen Bank galt eigentlich schon lange als abgeschlossen. Doch nun tauchen plötzlich neue Zeugen auf. Und das Finanzministerium schaltet sich ein.

Seit fünf Jahren gilt der Fall des Jérôme Kerviel als erledigt. 2010 wurde der Trader für schuldig befunden, mit seinen Fehlspekulationen bei der französischen Grossbank Société Générale (SocGen) einen Schaden von 4,9 Milliarden Euro angerichtet zu haben.

Ein Pariser Gericht verurteilte den Banker damals wegen Betrug und Veruntreuung zu fünf Jahren Gefängnis.

Die Krux mit dem Rabatt

Dessen Ex-Arbeitgeberin SocGen kam seinerzeit mit einer Rüge wegen Sicherheitsmängeln davon – und hatte schon zuvor vom französischen Finanzministerium ein gewaltiges Geschenk erhalten: Eine auf fünf Jahre hin ausgelegter Steuerrabatt von 1,7 Milliarden Euro. Damit sollte der Milliardenverlust im Handel abgefedert werden.

Doch nun könnte Frankreichs Finanzministerium auf diesen Rabatt zurückkommen. Gegenüber dem französischen Online-Magazin «Mediapart» (Artikel bezahlpflichtig) stellte die Behörde nämlich fest, das sie die «steuerliche Behandlung» der SocGen «überdenken» könnte.

Dem Ministerium zufolge wäre dies der Fall, wenn ein Gericht zur Ansicht gelange, dass das Management der Grossbank in der Affäre exzessive Risiken eingegangen sei.

Affäre bald wieder vor Gericht?

Tatsächlich droht der  SocGen eine Neubeurteilung des Falls Kerviel: Wie auch finews.ch berichtete, sagte eine Ex-Polizistin kürzlich aus, dass sie bei ihren Ermittlungen im Milliarden-Betrug von der Bank gegängelt und gar «benutzt» worden sei.

Das könnte laut dem Online-Magazin nun dazu führen, dass die Affäre Kerviel bald wieder die Gerichte beschäftigt.

Derweil habe die französische Grossbank das 1,7 Milliarden Euro schwere Steuergeschenk längst «ausgegeben», wie «Mediapart» weiter berichtet. Im Jahr 2008, auf der Höhe der Finanzkrise, schüttete das Institut nämlich seinen Aktionären eine Dividende von 420 Millionen Euro aus und kaufte für 1,2 Milliarden Euro eigene Aktien zurück.

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