Ein ehemaliger UBS-Mitarbeiter hatte an Deutschland Kundendaten verkauft. Er flog auf und wurde in der Schweiz vom Bundesstrafgericht verurteilt. Nun ist er mit seiner Berufung abgeblitzt – doch in Haft wandert er trotzdem nicht.

Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen ehemaligem Mitarbeiter der Schweizer Grossbank bestätigt. Wie die Agentur «Reuters» berichtete, ist der Ex-Banker mit seiner Berufung vor der obersten juristischen Instanz in der Schweiz abgeblitzt. In erster Instanz war der Mann im Jahr 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt worden.

Allerdings fand das Urteil in Abwesenheit des früheren Grossbankers statt. Denn dieser weilt inzwischen in Deutschland, woher er auch schon in Berufung gegangen war. Er hatte Daten von deutschen Stiftungsberechtigten an die Steuerbehörde von Nordrhein-Westfalen für 1,1 Millionen Euro verkauft. Einer der Berechtigten war laut Anklageschrift von der «Goldenen Pumuckel Stiftung». Auf diesen Datensatz hatte aber nur der Ex-Banker in der fraglichen Zeit zugegriffen, so dass die Spur zu ihm führte.

Munition gefunden

Vor Bundesgericht nochmals verhandelt wurde dabei nicht die Verletzung des Bankgeheimnisses. Denn der Mann hatte die Daten in Deutschland verkauft. Im Berufungsprozess ging es um qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienst, Geldwäscherei sowie die Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz. Letzteres darum, weil bei einer Hausdurchsuchung illegale Munition gefunden worden war.

Den Steuerstreit mit Deutschland haben die Schweizer Banken im Wesentlichen beigelegt; im Jahr 2014 zahlte die UBS rund 300 Millionen Euro in einer Einigung mit Strafermittlern im Nachbarland.

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