Nach der amerikanischen Justiz interessieren sich nun auch französische Ermittler für die einstigen Geschäfte der Bankengruppe BNP Paribas mit dem vom Bürgerkrieg versehrten Sudan.

Nach Razzien im Pariser Hauptquartier und der Schweizer Niederlassung in Genf vor drei Jahren schreiten die Ermittlungen gegen die französische Grossbank BNP Paribas offenbar voran.

Dem Institut werden Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sudan vorgeworfen, dies mit Bezug auf den Darfur-Konflikt im ostafrikanischen Land. Dabei wird das Institut erneut verdächtigt, internationale Sanktionen missachtet zu haben.

Im Bilde über Sanktionen?

Wie die französische Agentur «AFP» berichtete, hat die Bankengruppe den Ermittlungen zufolge die Geschäfte mit dem Sudan in voller Kenntnis der Situation vor Ort fortgesetzt und dabei sogar die amerikanischen Banken bei den Clearing- oder Verrechnungsgeschäften ersetzt. Aus internen Dokumenten von BNP Paribas Schweiz gehe zudem hervor, dass das Institut über die Entwicklung des Sanktionsregimes durchaus im Bilde gewesen sei.

Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen; BNP Paribas wollte sich gegenüber der Agentur mit Verweis auf das laufenden Vefrahren nicht weiter zu den Vorwürfen äussern.

Rekordstrafe in den USA

Diverse Kläger, darunter neun sudanesische Flüchtlinge, die Internationale Föderation für Menschenrechte und die Menschenrechtsliga hatten die Untersuchungen ins Rollen gebracht; sie beschuldigen Bank und ihre Schweizer Tochtergesellschaft, es den Milizen in der sudanesischen Region Darfur trotz internationalen Embargos ermöglicht zu haben, Waffenkäufe zu tätigen.

Damit zieht sich die Sudan-Affäre für die Auslandsbank weiter hin. Im Jahr 2014 hatte BNP Paribas eine Strafzahlung von 8,9 Milliarden Dollar geleistet und sich schuldig bekannt, unter anderem im Sudan gegen US-Wirtschaftssanktionen verstossen zu haben. Schon damals standen die Operationen in Genf im Fokus.

Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) schloss in diesem Zusammenhang 2014 ein Enforcement-Verfahren gegen die Schweizer Niederlassung ab.

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