Neben einer ordentlichen Dividende von unverändert 60 Rappen pro Aktie soll eine Sonderdividende von zusätzlich 40 Rappen ausbezahlt werden.

Der Verwaltungsrat von Julius Bär wird der Ordentlichen Generalversammlung vom 11. April 2012 eine unveränderte ordentliche Dividende von 0.60 Franken pro Aktie vorschlagen, was einer Auszahlung von 118 Millionen Franken entspricht. Dies teilte das Unternehmen am Montag mit.

Um einerseits einen Teil des Überschusskapitals direkt den Aktionären zurückzuzahlen und andererseits von der aktuellen Schweizer Steuergesetzgebung zu profitieren, schlägt der Verwaltungsrat der Ordentlichen Generalversammlung des Weiteren eine Sonderdividende von 0.40 Franken pro Aktie vor, die einer Auszahlung von 79 Millionen Franken entspricht.

Einkommenssteuerfrei für Schweizer Privatinvestoren

Beide Dividenden werden aus den Reserven aus Kapitaleinlagen bezahlt und sind demzufolge spesen- und verrechnungssteuerfrei. Für Schweizer Privatinvestoren, die ihre Aktien als private Anlagen halten, fällt keine Einkommenssteuer an.

Zusätzlich hat sich der Verwaltungsrat für ein neues Aktienrückkaufprogramm im Umfang von maximal 500 Millionen Franken ausgesprochen, das über die nächsten zwei Jahre flexibel ausgeführt werden kann. Damit soll Überschusskapital, das nicht für mögliche Akquisitionen gebraucht wird, zurückgegeben werden.

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