Abzocker-Initiative: Die Ethos-Stiftung will sie sich dafür einsetzen, dass die zentralen Bestimmungen des Gegenvorschlags auch übernommen werden.

Die Ethos-Stiftung, der mehr als 140 Pensionskassen und gemeinnützige Stiftungen angeschlossen ist, hatte sich vor der Abstimmung zur «Abzocker-Initiative» für den Gegenvorschlag ausgesprochen. Sie respektiert zwar das Ergebnis an der Urne, will sich aber gleichwohl für die zentralen Punkte aus dem Gegenvorschlag einsetzen, wie sie mitteilt. 

Ethos wird vor allem folgende Punkte verfechten:

  • Einführung einer bindenden Abstimmung über ein umfassendes Vergütungsreglement durch die Generalversammlung.
  • Die Möglichkeit für Aktionäre, die mindestens 0,25 Prozent des Aktienkapitals halten, an der Generalversammlung einen Antrag für eine Änderung des Vergütungsreglements traktandieren zu lassen.
  • Rückerstattungspflicht bei ungerechtfertigten Vergütungen, wenn ein Missverhältnis zur erbrachten Leistung besteht.
  • Die Verpflichtung für den unabhängigen Vertreter, sich der Stimme zu enthalten, wenn er keine Stimmanweisungen erhalten hat.
  • Die Verpflichtung für die Gesellschaften, den Aktionären innerhalb von 20 Tagen das Protokoll der Generalversammlung mit genauer Angabe der Abstimmungsergebnisse zuzustellen.
  • Die Verpflichtung für den Verwaltungsrat, alljährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen, welcher der Revisionsstelle zur Prüfung vorgelegt werden muss.
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
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