Regulierungsdefizite im Bankensektor, die im Zuge der Finanzkrise auftraten, werden mit schärferen Vorschriften zu den Eigenmitteln eingedämmt.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von heute Mittwoch die Eigenmittelverordnung (ERV) entsprechend revidiert. Die revidierte ERV tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

Die Finanzkrise habe deutlich vor Augen geführt, dass die Eigenmittelunterlegung von Verlustrisiken aus Handelsgeschäften und Verbriefungen zu gering sei, schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) weiter.

Im Juli 2009 und Juni 2010 publizierte der Basler Ausschuss als erste Antwort auf die Finanzkrise entsprechend verschärfte Vorschriften. Diese Vorschriften sollen unverändert in die Schweizer Regulierung übernommen werden.

Vier FINMA-Rundschreiben werden geändert

Ebenfalls im Juli 2009 legte die EU verbesserte Standards zur Risikoverteilung, insbesondere im Interbankenmarkt, vor. Von diesen Standards sollen die aufsichtsrechtlich wichtigsten in die vorliegende Revision einbezogen werden. Es ist geplant, die restlichen geänderten Standards zusammen mit der Umsetzung von Basel III in schweizerisches Recht zu überführen.

Zusammen mit der ERV werden auch vier Rundschreiben der FINMA geändert, die Ausführungsbestimmungen zur ERV enthalten (RS 08/19 «Kreditrisiken Banken», RS 08/20 «Marktrisiken Banken», RS 08/22 «EM-Offenlegung Banken», RS 08/23 «Risikoverteilung Banken»).

Mit der Revision werden die schweizerischen Vorschriften wieder den einschlägigen internationalen Referenzstandards entsprechen. Sie wirkt sich materiell insbesondere auf die Schweizer Grossbanken aus, hat aber keinen direkten Zusammenhang mit der Too big to fail-Debatte.

Die vorgesehenen Verschärfungen betreffen die Grossbanken in gleichem Mass wie ihre internationalen Mitbewerber. Sie erfassen in unterschiedlichem Mass aber auch die anderen Banken.

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