Fondsleitungen, die nach Mitteln suchen, um Liquiditätsengpässen von Funds of Hedge Funds zu begegnen, bestürmen die Finanzmarktaufsicht.


Die Finanzmarktaufsicht (Finma) sieht sich mit einer wachsenden Zahl von Anfragen im Hedge-Fund-Bereich konfrontiert. Die Swiss Funds Association (SFA), verschiedene Fondsleitungen sowie Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen fordern so genannte «side pockets», um allfällige Liquiditätsprobleme lösen, die durch die Finanzkrise provoziert werden.

Um die Rückzahlung aller Anteile nicht aufschieben zu müssen, können im Ausland in gewissen Fällen «side pockets» geschaffen werden. Dabei handelt es sich um die Abspaltung von illiquiden Anlagen einer kollektiven Kapitalanlage bei gleichzeitiger Aussetzung des Rechts der Anlegerinnen und Anleger auf Rückzahlung für diesen abgespaltenen, illiquiden Teil des Portfolios.

Genehmigung durch die Finma

«Side pockets» können in gewissen Fällen auch für schweizerische Funds-of-Hedge-Funds zugelassen werden. Sie müssen indes von der Finma genehmigt sein. Eine Voraussetzung besteht darin, dass die Interessen der Gesamtheit der Anleger gewahrt sind. Weiter müssen die Rechte der Anleger gewahrt bleiben.

Die Finma weist alle Marktteilnehmer, insbesondere aber die Fondsleitungen, Vertreter und Vertriebsträger, darauf hin, dass die Ausgabe von neuen Anteilen und der Vertrieb von teilweise illiquiden kollektiven Kapitalanlagen grundsätzlich nicht mit den im Kollektivanlagengesetz festgehaltenen Verhaltensregeln, insbesondere der Treue- und Informationspflicht, vereinbar sind.

Da «side pockets» nur für teilweise illiquide Funds-of-Hedge-Funds in Frage kommen und die Ausgabe von neuen Anteilen und der Vertrieb von teilweise illiquiden kollektiven Kapitalanlagen grundsätzlich gegen die im Kollektivanlagengesetz festgehaltenen Verhaltensregeln verstossen, sind Ausgabe und Vertrieb der betroffenen Fonds schon zu unterlassen, bevor die «side pockets» geschaffen sind.

 

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