Das Abkommen mit der Schweiz sei für Schwarzgeldsünder ein Segen, behauptet ein deutscher Steueranwalt. Die Vereinbarung weist offenbar einige Schlupflöcher auf.

koblenzerFür Leute, die Schwarzgeld «weisswaschen» möchten, sei die vereinbarten Nachversteuerung von 21 bis 42 Prozent geradezu ein «Schnäppchen», rechnet Thomas Koblenzer (Bild) in einem Interview mit der «Wirtschaftswoche» vor. Koblenzer betreibt eine Steuerkanzlei mit Büros in Zürich und Düsseldorf. Er ist Jurist, Ökonom sowie Honorarprofessor.

«Bei regulärer Versteuerung in Deutschland wären inklusive Solidaritätszuschlag mitunter gute 47 Prozent fällig – also das Doppelte – und eine Million Euro hätte sich fast halbiert. Gemäss Steuerabkommen verblieben alternativ fast 800'000 Euro» Mit dem Abkommen gelange man zudem in die Legalisierung und könne sein Geld in der Schweiz verwalten lassen.

«Einen grösseren garantierten Gewinn können Sie fast nur noch beim Lotto erwirtschaften», so der Steueranwalt zur Pauschalsteuer. «Wer ein Konto in der Schweiz hat, bitte jetzt das Geld den Erben schenken!», schlägt der Anwalt weiter vor und verweist dabei auf die Erbschaftssteuer.

Schliessfachvermögen als «grosse Schwäche»

Was empfiehlt der Steuerexperte für in der Schweiz schlummernde Vermögenswerte, also Gold, Diamanten oder Tafelgeld? «Wenn Sie auch nach dem Abkommen nicht wollen, dass diese Werte erfasst und legalisiert werden, dann lassen Sie sie im Schliessfach am Zürcher Paradeplatz.» Das führe dazu, dass erstens darauf keine Pauschalsteuer nach dem Abkommen zu zahlen sei und dass zweitens die Verjährungsfristen weiter laufen würden, so der Experte. «Man sollte aber die Quittungen und Belege aufbewahren, um im Zweifel die Verjährung zu dokumentieren.»

Viele Leute hätten ausserdem auch Geld in Versicherungsmäntel gepackt, die vom Abkommen nicht betroffen seien. Lösungen mit nach deutschem Steuerrecht akzeptierten Lebensversicherung würden im übrigen auch vor der neu eingefügten Erbschaftsteuerklausel schützen, erklärt der Steuerprofi im Interview. «Wenn man es richtig angestellt hat», sei die Gefahr, dass der deutsche Fiskus nicht versteuerte Vermögen in der Schweiz entdecke, «gering».

Geld in die Türkei?

Zur Hetzjagd auf Steuersünder mit Steuer-CDs sagt der 44-jährige Jurist: «Das ist alles grober Unsinn! Es gibt und gab nicht einen einzigen Fall in Deutschland, in dem jemand allein aufgrund einer Steuer-CD verurteilt worden ist.» Die Angaben darauf würden nie und nimmer beweisrechtlich als Indiz ausreichen, um jemanden zu verurteilen.

«Wer allergrössten Wert auf das Bankgeheimnis legt und sicher sein will, dass der deutsche Fiskus keinen Zugriff bekommt, der zieht sein Geld einfach aus der Schweiz unter Auflösung seiner Konto- und Depotbeziehung ab und geht nach Singapur, Abu Dhabi oder Dubai, auf die selbst die Amerikaner keinen Zugriff haben.» Viele dreistellige Millionäre hätten sich schon 2004 mit Blick auf die EU-Zinsrichtlinie aus der Schweiz verabschiedet. «Auch die Türkei verbucht in jüngster Zeit enorme Kapitalzuflüsse», will Koblenzer wissen.

Investmentstrukturen ohne Fährte

«Wenn Sie Geld aus der Schweiz abziehen oder ins Ausland überweisen, werden Sie möglicherweise registriert beziehungsweise hinterlassen Spuren. Das geschieht aber nicht, wenn Ihr Depot einen Wertverlust erleidet, selbst wenn der massiv ist.»

Es gäbe deshalb entsprechende hoch komplexe Investmentstrukturen, die einen Vermögenstransfer über Wertverluste in der Schweiz und korrespondierende Wertzuwächse in Auslandsdepots ermöglichen. So könne man ohne weiteres Millionen einfach «verschwinden» lassen, erklärt Koblenzer.

«Jeder, der partout in der Anonymität bleiben und keine Steuern zahlen möchte, wird das auch in Zukunft können, wenn er sich entsprechender Profis bedient.»

Lesen Sie hier das komplette Interview mit Thomas Koblenzer

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