Der Bund legt ein zusammen mit der Schweizer Assekuranz erarbeitetes Konzept für eine Pandemieversicherung auf Eis – er befürchtet eine fehlende Bereitschaft der Prämienzahler.

Der Ärger der Versicherten vom vergangenen Frühling ist noch bestens in Erinnerung: Damals gingen die Wogen bei Gewerbe und Unternehmungen hoch, weil gewisse Versicherer nur für eine versicherte Epidemie entschädigen wollten, nicht aber für die um sich greifende Corona-Pandemie. Auch Versicherungen, die sich kulant zeigten, nahmen später ihre Epidemie-Policen aus dem Angebot.

Hoher Risikoanteil beim Staat

Hingegen prüfte die Branche zusammen mit Bund und Wirtschaft eine Pool-Lösung, um künftig die Risiken einer Pandemie versicherbar zu gestalten. Lösungsvorschläge wurden im vergangenen September ans Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) übergeben. Ähnlich der bestehenden Elementarschäden-Versicherung wurde ein Solidarwerk angestrebt, an dem sich Bund, Versicherte und Versicherungen beteiligen würden. Allerdings wäre auch ein Prämien-Obligatorium für alle 600’000 in der Schweiz tätigen Unternehmen vorgesehen gewesen.

Wie das EFD am Donnerstag nun mitteilte, wird das vorgeschlagene Konzept vorerst nicht weiterverfolgt. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlten klare Anzeichen, dass die Unternehmen eine Pandemieversicherung in dieser Art wollten, begründete der Bund. Besonders das Obligatorium für die Firmen stosse auf Ablehnung – der Staat sieht aber auch einen sehr hohen Risikoanteil für sich selber, bis die erwarteten Risiken mit Prämien gedeckt wären.

Nicht versicherbar für die Privatwirtschaft?

In einer separaten Mitteilung zeigt der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) für die Haltung des Bundesrats kein Verständnis. Der Bund signalisiere damit, dass er dem grössten gesellschaftlichen Risiko nicht mit einer Vorsorgeplanung entgegentreten wolle, findet die Branchen-Lobby. Stattdessen bevorzuge der Staat auch bei einer nächsten Pandemie Ad-hoc-Lösungen für die Geschädigten Firmen, sprich Kurzarbeit oder Nothilfe-Kredite.

Die Assekuranz stellt sich ihrerseits auf den Standpunkt, dass eine Pandemie gegen sämtliche Prinzipien der Versicherbarkeit verstosse und deshalb auf privatwirschaftlicher Basis nicht getragen werden könne. Denn: Eine Pandemie ereigne sich per Definition weltweit zur selben Zeit, wodurch eine Diversifizierung auf nicht betroffene Parteien verunmöglicht werde.

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