Rainer-Marc Frey tritt nicht mehr als Verwaltungsrat der UBS an. Grund für seinen Rücktritt ist sein zusätzliches berufliches Engagement, das offenbar stark zugenommen hat.

Rainer-Marc Frey wurde im Oktober 2008 in den Verwaltungsrat von UBS gewählt. Er war Mitglied des Risk Committee und des Human Resources and Compensation Committee.

Der Verwaltungsrat bedauert seinen Entscheid und dankt ihm für die wertvolle Zusammenarbeit, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst. Der Sitz von Rainer-Marc Frey soll vorläufig nicht ersetzt werden. 

Mehr Mitsprache für die Aktionäre

Der Verwaltungsrat wird an der Generalversammlung ausserdem beantragen, dass die Aktionäre die an die neue Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften angepassten Statuten genehmigen. Die vom Bundesrat erlassene Verordnung zur Umsetzung der Minder-Initiative trat am 1. Januar 2014 in Kraft, wobei bestimmte Übergangsbestimmungen gelten.

Die UBS schlägt den Aktionären vor, jeweils über die Fixsaläre der Konzernleitung für das Folgejahr und über die Vergütung des Verwaltungsrates für die Zeitperiode bis zur nächsten Generalversammlung zu befinden. Über die variable Vergütung der Konzernleitung sollen die Aktionäre hingegen jeweils auf der Basis der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres abstimmen können, wie es weiter heisst.

Bindende Abstimmungen

UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber sagte dazu: «Mit unserem Vorgehen wollen wir sicherstellen, dass Aktionäre ihre Entscheide auf der Grundlage gesicherter Informationen und des effektiv erzielten Ergebnisses treffen können.»

In Übereinstimmung mit der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften wird neu jedes Mitglied des Human Resources and Compensation Committee jährlich einzeln von der Generalversammlung gewählt. Die bindenden Abstimmungen zu den Vergütungen von Verwaltungsrat und Konzernleitung werden erstmals an der Generalversammlung 2015 durchgeführt.

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