In den letzten Jahren haben die Schweizer Privatbanken Hunderte Millionen Franken Bussen ins Ausland zahlen müssen. Ein Gesetzesentwurf des Bundesrats weckt bei den Instituten nun erneute Befürchtungen.

Dafür, dass sie jahrzehntelang Gelder von ausländischen Steuerflüchtlinge ohne grosse Fragen entgegennahmen, haben die Schweizer Privatbankiers schon eine Klatsche erhalten. Im Steuerstreit mit den USA zahlten hiesige Banken bereits Bussen von an die 5 Milliarden Franken; derweil rollt von Deutschland wie auch von Frankreich eine weiter Bussenwelle gegen das Swiss Banking heran.

Nun fürchten die noblen Banquiers Privés – darunter die Genfer Traditionshäuser Pictet, Lombard Odier und Mirabaud – die Doppelklatsche.

Wie nämlich der Branchenverband Vereinigung Schweizerischer Privatbanken (VSPB) im seinem am Dienstag publizierten Geschäftsbericht feststellte, könnte den Instituten ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesrats noch schwer zu schaffen machen.

Strafen nicht mehr abzugsfähig

Die Rede ist von der Vernehmlassungsvorlage zur «steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bussen», mit welcher die Schweizer Regierung Ende 2015 auf die Motion von Ständerat Werner Luginbühl reagierte.

Mit dem Entwurf, dessen Vernehmlassungsfrist bereits letzten April endete, will der Bundesrat die bisher nicht eindeutig geregelte steuerliche Behandlung von finanziellen Sanktionen auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen. Konkret fordert die Vorlage, dass finanzielle Sanktionen mit Strafzweck sowie die Prozesskosten in Strafverfahren nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein sollen.

Die Reaktionen auf die Vernehmlassung sorgen bei den Privatbankiers nun für Alarmstimmung. Unter den politischen Parteien lehnen einzig die bürgerlichen Parteien SVP und die FDP die Vorlage ab, stellte die VSPB fest. Die Ratslinke sowie die Mitteparteien hingegen stellen sich in der Sache mehrheitlich hinter die Regierung.

CS-Busse als Fanal

Das muss nicht verwundern: Als die Grossbank Credit Suisse (CS) 2014 nicht weniger als 2,8 Milliarden Franken Strafe an US-Behörden entrichten musste, sorgte die Frage nach Steuerabzügen für die Bank für einigen Wirbel. Dies umso mehr, als weiterhin nicht bekannt ist, wie weit die CS-Rivalin UBS jene 780 Millionen Dollar in Abzug bringen konnte, welche sie 2009 nach Übersee zahlte.

Dass für die Verfehlungen der Banken im Ausland die kleinen Steuerzahler bluten müssten – so die Argumentation damals – liess die Emotionen hoch gehen.

Nicht zuletzt diesem Argument treten die Privatbanken nun vehement entgegen. «Ausländische Rechtsordnungen haben in der Schweiz keine Gültigkeit», betonen sie. Man darf gespannt sein, ob die Institute damit gehört werden.

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