Der Schweizer Ableger von J.P. Morgan steht in der Kritik der Finma. Im Zusammenhang mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB sind schwere Mängel in der Geldwäscherei-Prävention aufgetreten.


Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat Ende Juni 2017 ein Enforcementverfahren gegen J.P. Morgan (Suisse) abgeschlossen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Die Bank habe aufgrund ungenügender Abklärungen von in der Schweiz gebuchten Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld des malaysischen Staatsfonds 1MDB und einem seiner Geschäftspartner schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen.

Die Bank erkannte insbesondere die Geldwäschereirisiken aus Zahlungsströmen zwischen Geschäfts- und Privatkonten nicht. So nahm sie beispielsweise einen dreistelligen Millionenbetrag in Dollar vom Staatsfonds 1MDB für den angeblichen Kauf einer Firma auf dem Privatkonto einer seiner Geschäftspartner nahestehenden Person an.

Geldflüsse zu wenig hinterfragt

Anschliessend leitete sie einen Teilbetrag davon auf ein Konto einer mit dem Privatkunden verbundenen Gesellschaft weiter. Dabei hinterfragte die Bank weder das Vorgehen noch den angegebenen wirtschaftlichen Zweck der Transaktionen oder den auf dem Privatkonto zurückgebliebenen bedeutenden Geldbetrag.

J.P. Morgan erfasste bei gewissen Geschäftsbeziehungen in diesem Zusammenhang die erhöhten Geldwäschereirisiken ungenügend, wie die Finma weiter schreibt. Bei weiteren Kundenbeziehungen in Bezug auf diesen Fall erkannte die Bank die Kunden zwar als politisch exponierte Personen (PEP), behandelte und überwachte jedoch die daraus abgeleiteten spezifischen erhöhten Risiken unangemessen.

Widersprüchliche Angaben

So begnügte sich die Bank in der Betreuung dieser Kundenbeziehungen mit teilweise unvollständigen und widersprüchlichen Angaben der Kundschaft, ohne diese vertieft abzuklären oder zu dokumentieren. Ebenso waren die damalige bankinterne Prüfung und Überwachung dieser Kundenbeziehungen und Transaktionen ungenügend.

Verschiedene Warnhinweise des Systems auf erhöhte Risiken wurden aufgrund ungenügender Informationen nicht weiterverfolgt und gewisse Kundenangaben wurden ohne weitere Abklärungen als plausibel erachtet.

«Für uns gibt es nichts Wichtigeres», äusserte sich J.P.Morgan am Donnerstag, «als die Sicherheit des Währungssystems sicher zu stellen». Das Finma-Verdikt betreffe mehrere Jahre zurückliegende Vorgänge bei der Schweizer Privatbank. Seither habe das Institut die Ausbildung und das Personal verstärkt sowie die Überwachungsmassnahmen verbessert.

Kontrolleur eingesetzt

Angesichts der in diesem Fall mangelhaften Kontrollen und der festgestellten schweren Verletzungen wird die Finma das Kontrollsystem der Bank im Bereich Geldwäscherei einer grundlegenden Überprüfung unterziehen. Zu diesem Zweck setzt sie einen Prüfbeauftragten ein, der vor Ort die Angemessenheit und das Funktionieren der Kontrollen evaluiert und laufend überwacht.

Im Unterschied zu anderen Verfahren im Zusammenhang mit 1MDB eröffnete die Finma aufgrund ihrer Untersuchungsergebnisse keine Verfahren gegen natürliche Personen. Sie verhängte auch keine finanziellen Massnahmen oder geschäftlichen Einschränkungen gegen die Bank. Die Finma schliesst im vorliegenden Fall ein weiteres von insgesamt sieben eröffneten Enforcementverfahren gegen Institute in Kontext von 1MDB ab. Gegenwärtig läuft diesbezüglich noch ein Verfahren.

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