Einem Banker-Paar wird zur Last gelegt, Kundengelder abgezweigt zu haben – bei einer einstigen Tochter der Credit Suisse und einer Privatbank. Die Vorwürfe fallen in die gleiche Zeit wie der Lescaudron-Skandal bei der Grossbank. 

Verglichen mit dem Fall des verstorbenen Patrice Lescaudron nimmt sich das Vergehen zwar gering aus. Der ehemalige Private Banker bei der Credit Suisse (CS) veruntreute Hunderte Millionen Franken von osteuropäischen Oligarchen; vergangenen August nahm sich der Franzose das Leben, während seine Opfer mit grossem Aufwand versuchen, die Schweizer Grossbank für die Schäden haftbar zu machen.

Demgegenüber wird einer ehemaligen Bankerin von der Genfer Staatsanwaltschaft vorgeworfen, 27 Millionen Euro an Kundengeldern abgezweigt zu haben. Wie das Westschweizer Enthüllungsportal «Gotham City» (Artikel bezahlpflichtig) berichtete, soll deswegen insgesamt drei Angeklagten im März 2021 der Prozess gemacht werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Weniger streng kontrolliert?

Was den Fall dennoch in die Nähe der Causa Lescaudron und damit ins Rampenlicht rückt, ist der Umstand, dass die angeklagte Ex-Bankerin einst für die CS-Tochter Clariden Leu in Genf arbeitete und die mutmasslichen Vergehen dort zwischen 2009 und 2011 begangen haben soll. Also im gleichen Zeitraum wie Lescaudron. Wer dem Bankkonzern vorwirft, die Mitarbeitenden damals zu wenig überwacht zu haben, könnte wohl auch diesen Fall zum Exempel heranziehen. 2011 wurde Clariden Leu ins Mutterhaus integriert.

Der Lebenspartner der früheren Clariden-Bankerin arbeitete seinerseits bei der Privatbank Banque Heritage und soll dort 10 Millionen Euro mit den gleichen Methoden veruntreut haben. Dies, indem offenbar Wertschriften der Kunden mit fingierten Krediten belehnt wurden. Laut der Genfer Staatsanwaltschaft sind solche Transaktionen bei den Banken weniger streng kontrolliert worden. Das Geld soll unter anderem in Grundstückkäufe im serbischen Belgrad geflossen sein.

Bereits eingekreist

Die Bankerin bestreitet sämtliche Vorwürfe via ihren Anwalt. Laut dem Bericht soll der Hauptgeschädigte im Fall bisher keine Forderungen gegenüber der CS gestellt haben. Tritt dies ein, käme das für die Grossbank, die sich bereits von den Lescaudron-Opfern eingekreist sieht, wohl höchst ungelegen.

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