Vermögensverwalter übertrumpfen sich derzeit gegenseitig mit Ankündigungen zum Thema Nachhaltigkeit. Tatsächlich haben sie gar keine Wahl, ob sie den Klimawandel berücksichtigen wollen, wie eine Anwaltskanzlei festhält. 

Eigentlich ist die Anwaltskanzlei MME vor allem für ihre engen Verbindungen in die Schweizer Krypto-Szene bekannt. Die Kanzlei unter der Führung von Luka Müller verhalf der Idee zum Durchbruch, für Krypto-Unternehmen die Rechtsform der Stiftung zu verwenden. 

Nun haben sich die Juristen Martin Eckert und Tamara Teves im Auftrag des WWF einer ganz anderen Frage angenommen: Müssen Vermögensverwalter Klimarisiken berücksichtigen? 

Vermögensverwalter haben keine Wahl

Eigentlich sprechen Finanzunternehmen schon seit geraumer Zeit bei jeder Gelegenheit darüber, dass sie genau dies tun. In der Schweiz haben die Grossbanken UBS und Credit Suisse entsprechende Produkte lanciert, während die Versicherer Zurich und Swiss Re schon seit Jahren ihre Anlagen auf ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Governance) prüfen. 

Die Studie von MME-Partner Eckert, Anwältin Stefanie Fuchs und Anwältin in Ausbildung Teves zeigt: Den Vermögensverwaltern bleibt eigentlich gar keine Wahl. 

Mehr als Naturkatastrophen

Während es – noch – keine Pflicht gibt, die Kunden aktiv nach ihren diesbezüglichen Präferenzen zu fragen, müssen die Finanzdienstleister Klimarisiken auf jeden Fall im Anlageprozess mit einbeziehen. Zudem müssen sie die Kunden über die entsprechenden Gefahren aufklären. 

Dabei gehen die Risiken über Unmittelbares wie Naturkatastrophen hinaus. MME sieht die Möglichkeit, dass ESG-Ratings oder der Erlass entsprechender Vorschriften sich künftig direkt auf die Bewertung von Investments auswirken können. Ein Vermögensverwalter, der seine Kunden nicht davor gewarnt hat, wäre dann angreifbar, so die Schlussfolgerung. 

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