Bundesrat: Maschinen können auch Klimaberichte in PDF lesen
Der Bundesrat liefert – zumindest ist es ein Anfang. Nachdem seine Zollverhandlungen mit den USA in einem Debakel geendet hatten, versprach er Ende August, künftig Schweizer Unternehmen administrativ zu entlasten, um die Produktionskosten zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu stärken.
Das Motto der Landesregierung: zusätzliche Belastungen durch neue Regulierung vermeiden, bei bestehenden Entlastungen vornehmen. Zudem soll bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben auch die Möglichkeit einer Verschiebung geprüft werden.
Derzeit sind die Departemente daran, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten, und der Bundesrat hat gelobt, «den Austausch mit der Wirtschaft fortzusetzen».
Klimabericht muss für Mensch und Maschinen lesbar sein
Einen solchen Austausch pflegt gelegentlich auch finews.ch und konnte daher Anfang September einen handfesten Vorschlag unterbreiten, der die Wirtschaft konkret und spürbar entlastet.
Es geht um die bundesrätliche Verordnung zur Klimaberichterstattung, gemäss der Unternehmen diesen Bericht «in mindestens je einem für Mensch und einem für Maschinen lesbaren, international verbreiteten elektronischen Format» publizieren müssen. Die Pflicht greift nach Ablauf einer Übergangsfrist erstmals für den im kommenden Jahr vorzulegenden Klimabericht 2025.
Hohe Kosten und quer in der Regulierungslandschaft
Ein mit Nachhaltigkeitsfragen versierter Praktiker eines Schweizer Industrieunternehmens schätzte, dass die Pflicht zur Maschinenlesbarkeit die Wirtschaft mit einem Betrag in zweistelliger Millionenhöhe belasten wird – ohne irgendeinen direkten Nutzen für das Klima.
Zudem liegt das Vorhaben quer in der Regulierungslandschaft, hat doch der Bundesrat im Juni 2025 entschieden, die Revision der Verordnung zur Klimaberichterstattung vorläufig zu pausieren, nachdem er bereits im März die weitere Verschärfung der Nachhaltigkeitspflichten aufgeschoben hatte. Hintergrund sind die Bestrebungen in der EU, den Dschungel an Nachhaltigkeitsregeln insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen speziell in den Bereichen Berichterstattung, Lieferketten und Sorgfaltspflichten auszulichten. Erklärtes Ziel: Der Standort Europa soll wieder attraktiver werden.
Vorstoss im Nationalrat
Im Rahmen der «Stop-the-Clock»-Regelung ihres Omnibus-Pakets hat die EU auch die Berichterstattungspflicht inklusive Maschinenlesbarkeit um zwei Jahre aufgeschoben, mit dem Ziel, sie bis dahin stark zu vereinfachen.
Schweizer Unternehmen sind diesbezüglich also strenger reguliert als ihre EU-Pendants. Das ist auch Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter nicht entgangen, die in der Herbstsession die Fragestunde genutzt hat. Sie wollte vom Bundesrat wissen, wie er sicherstelle, dass die Schweizer Unternehmen diese neue Pflicht trotz fehlendem internationalem Standard umsetzen könnten und wie er verhindere, dass Fehlinvestitionen in Übergangslösungen getätigt werden müssten.
«Kein bestimmtes Format verbindlich vorgeschrieben»
In seiner Antwort weist der Bundesrat auf die Erläuterungen zur Verordnung hin, die Spielraum bei der Wahl des Formats liessen. «Als Beispiele werden XBRL und PDF genannt, ohne jedoch ein bestimmtes Format verbindlich vorzuschreiben.» Auch der Landesregierung ist nicht entgangen, dass die in der EU explizit für eine maschinenlesbare Offenlegung entwickelten digitalen Taxonomien «noch nicht endgültig verabschiedet» worden sind.
Zudem weist sie darauf hin, dass die betroffenen Unternehmen begründen könnten, wenn eine Offenlegung in der Schweiz derzeit nicht umsetzbar sei. «Mit dieser Flexibilität – sowohl bei der Wahl des Formats als auch durch die Möglichkeit einer begründeten Abweichung (‹comply or explain›) – geht der Bundesrat davon aus, dass die Unternehmen die Vorgaben der Verordnung umsetzen können, ohne in kostspielige Übergangslösungen investieren zu müssen.»
Pragmatische Interpretation der Verordnung weckt Lust auf mehr
Diejenigen, die in den Unternehmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich sind, können also ein bisschen aufatmen. PDF ist ein Standardformat für Berichte, die für Menschen lesbar sind. Gilt PDF nun auch als maschinenlesbar, resultiert daher kein Mehraufwand.
Der Bundesrat hat zwar seine Verordnung zur Klimaberichterstattung nicht angerührt, aber mit einer pragmatischen Interpretation den Unternehmen eine zusätzliche Belastung erspart. Hoffentlich macht das Beispiel Schule. finews.ch würde nämlich noch gerne mehr davon berichten, wie Unternehmen konkret von unsinnigen kostentreibenden Vorschriften entlastet werden – und weniger von wohlfeilen allgemeinen Bekenntnissen zum Wirtschaftsstandort Schweiz.