CS: Kläger erzielen Erfolg vor Handelsgericht
Der Entscheid zur Akteneinsicht sei bereits am 5. Februar gefallen, teilte der Schweizerische Anlegerschutzverein am Montag mit. Die UBS hatte laut Mitteilung zuvor versucht, den Klägern den Zugang zu den von ihr edierten Unterlagen zu verweigern. Das habe das Gericht nun abgelehnt und entschieden, dass die Kläger Zugang zu den ungeschwärzten Dokumenten erhalten.
Die Dokumente würden insbesondere die interne Willensbildung der UBS im Vorfeld der CS-Übernahme vom 19. März 2023 beleuchten. Zudem beinhalte die Aktensammlung von der UBS erstellte Bewertungsmodelle für die CS.
Beschwerde abgewiesen
Parallel zu diesen Entwicklungen wurde vom Handelsgericht in Zürich der Gutachtensauftrag an die beiden Experten Prof. Dr. Peter Leibfried und Roger Neininger erteilt. Die beiden Experten sollen nun den Wert der Credit Suisse per 19. März 2023 zu Fortführungswerten im Hinblick auf die Fusion ermitteln. Auf die Beschwerde gegen deren Ernennung sei das Bundesgericht erfreulicherweise nicht eingetreten. Die Erstellung des Gutachtens wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen.














