Neues Sanktionspaket trifft auch die Kryptoindustrie
Je länger der Krieg in der Ukraine dauert, desto grösser wird die Zahl der Sanktionspakete der EU, welche die eigentlich neutrale Schweiz jeweils praktisch integral zu übernehmen pflegt. Gemäss einer Mitteilung der Finma vom Donnerstag sind die Massnahmen des 19. Sanktionspakets nach dem Beschluss des Bundesrats vom Vortag bereits in Kraft getreten.
Sie betreffen u.a. auch den Kryptobereich. «Um der wachsenden Bedeutung von Kryptowährungen für die russische Kriegswirtschaft Rechnung zu tragen, ist die Erbringung sämtlicher Krypto-Dienstleistungen an russische Staatsangehörige und Unternehmen neu untersagt», stellt die Finma fest.
Bannstrahl trifft auch Rubel-Stablecoins
Ausserdem habe der Bundesrat ein Verbot betreffend Transaktionen mit bestimmten Rubel-gestützten Kryptowerten, wie dem Stablecoin «A7A5», beschlossen.
Gleichzeitig hat der Bundesrat das Verbot betreffend die Nutzung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr erweitert.
Aufruf an die Finanzintermediäre
Am Schluss ihrer Mitteilung hält die Finma in halbfetter Schrift fest: «Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem Seco die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden.»
Die Details der Massnahmen sind der Änderung der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» zu entnehmen.














