Die Regierung zieht die falschen Schlüsse aus dem Fall Credit Suisse

Das am Mittwoch annoncierte bundesrätliche Too-Big-To-Fail-Paket kommt mit einem Leitmotiv daher: Credit Suisse. Der Untergang der Grossbank wird als Beweisstück für jede einzelne der vorgeschlagenen Massnahmen ins Feld geführt, die nun vor allem die UBS treffen sollen.

Die Regierung tut so, als ergäben sich die Verschärfungen beim Eigenkapital zwangsläufig aus den Ereignissen des März 2023.

Dabei hatte bereits die bestehende Too-Big-To-Fail-Regulierung für genau solche Szenarien Vorsorge getroffen: Das sogenannte Ring Fencing sollte sicherstellen, dass systemrelevante Teile einer Bank im Krisenfall isoliert und weitergeführt werden können. 

Man sorgt immer für die letzte Krise vor

Es ist ein geflügeltes Wort in der Politik, dass man sich immer für die letzte Krise rüstet.  Dass der Bundesrat nun aber aus der letzten Krise auch noch explizit die falschen Lehren zieht – Kapital statt Liquidität – gleicht einem unglücklichen «Swiss Finish» dieses Prinzips.

Die Credit Suisse ist nicht untergegangen, weil ihre Software vielleicht zu langfristig abgeschrieben wurde, sondern weil die Liquidität so rapide sank, dass keine regulatorische Firewall mehr greifen konnte (und weil die Amerikaner nicht akzeptiert hätten, wenn die Probleme der Credit Suisse bei ihnen abgeladen worden wären – aber das ist ein anderes Thema).

Steckenpferd der Regulatoren

Erschwerend kommt hinzu, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) der Credit Suisse jahrelang in einem intransparenten Verfahren Erleichterungen bei den Kapitalanforderungen gewährt hatte, einen sogenannten «regulatorischen Filter». Der PUK-Bericht zur Credit Suisse hält dazu lakonisch fest, die Umstände für die Gewährung dieses Filters habe die Kommission «nicht umfassend klären» können.

Trotzdem war es nun massgeblich die Finma, die die Forderung nach massiv höheren Eigenkapitalanforderungen vorangetrieben hat. Bei Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat sie damit obsiegt, die davon auch den Gesamtbundesrat überzeugt hat.

Schweizerische Singularität

Was der Bundesrat nun vorschlägt, entspricht im Kern einem lange gehegten Anliegen der Finanzmarktbehörden: 100 Prozent Eigenkapitalunterlegung für ausländische Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus. Eine schweizerische Singularität – kein anderer bedeutender Bankenplatz der Welt strebt dies an.

Die praktischen Konsequenzen für die UBS sind erheblich: Jedes künftige Wachstum in ausländischen Töchtern muss vollumfänglich mit hartem Kernkapital finanziert werden. Teile des Firmenkundengeschäfts und Investmentbankings würden wohl unrentabel. Der Aktionär müsste jahrelang substantiell auf Dividenden verzichten.

Offene Rechnung im Parlament

Die Ausgangslage für den parlamentarischen Prozess ist zum Glück alles andere als gesetzt. SVP und FDP werden sich grossmehrheitlich gegen die 100-Prozent-Unterlegung stellen. Dazu kommen Teile der GLP sowie grosse Teile der Zürcher Delegation beider Kammern.

Auch die Kantonsregierung Zürich forderte in der Vernehmlassung ausdrücklich einen «Marschhalt». Der Kanton lebt vom Finanzplatz. Seine Vertreter wissen das.

Der Bundesrat hat die Verordnungsmassnahmen zwischen Vernehmlassung und Botschaft bereits merklich entschärft: Die vollständige Abschreibung von Software fiel, die Verschärfung bei latenten Steueransprüchen wurde vertagt. Damit wollte der Bundesrat wohl innenpolitische Angriffsfläche reduzieren. 

Heiss gekocht, lauwarm gegessen?

Es ist aber zu hoffen – für den Finanzplatz und für die UBS –, dass er mit diesem Teil-Rückzug die Richtung vorgegeben hat für die parlamentarischen Beratungen.

Die entscheidende Runde wird jetzt im Parlament ausgefochten.