Ein Ex-Angestellter forderte von der Schweizer Grossbank vor Gericht seinen Bonus ein. Nun ist das Urteil in Paris gefallen – es hätte für die UBS anders ausgehen können, wie der Fall des Milliarden-Betrügers Jérôme Kerviel zeigte.

finews.ch sprach kürzlich vom «Bonus-Trick»: Immer mehr Banker versuchen, von ehemaligen Arbeitgebern vor Gericht noch ausstehende Boni zu erstreiten. Seit letzter Woche musste sich auch die UBS vor einem Pariser Arbeitsgericht wehren.

Der Forderungen des klagenden ex-UBS-Investmentbankers erschienen als besonders kurios, weil dieser von sich aus gekündigt hatte.

Richter stützen UBS

Nun ist das Urteil gefallen – im Sinne der UBS. Wie die Agentur «Bloomberg» berichtete, muss der Kläger der Schweizer Grossbank 37'500 Euro zahlen. Von den 1 Million Euro, die er als Bonus einforderte, sieht er nichts.

Dass es für die UBS auch anders hätte ausgehen können, zeigt der Fall des Milliarden-Betrügers und ehemaligen Traders Jérôme Kerviel.

Obwohl er der französischen Bank Société Générale mit seinen Fehlspekulationen einen Schaden von 4,9 Milliarden Euro eingebrockt hatte, musste diese Kerviel vor einem Pariser Gericht rund 400'000 Euro Schadenersatz wegen «ungerechtfertigter Entlassung» zahlen.

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