Zuhauf wurden Kundendaten von Schweizer Banken an deutsche Behörden verraten. Jetzt sollen dort Whistleblower unter hochoffiziellen Schutz gestellt werden.

Der Liechtensteiner Informatiker Heinrich Kieber war nur der erste von zahlreichen selbsternannten Whistleblower, welche den deutschen Behörden Kundendaten von Schweizer und Liechtensteiner Banken zuspielten. Seither profitierten Ermittler aus dem nördlichen Nachbarland immer wieder von Datenlecks – und sammelten Millionen Euro an Bussen bei hiesigen Geldhäuser ein.

Nicht zuletzt die Erfolge im Steuerstreit mit der Schweiz dürften die deutsche Seite nun dazu motiviert haben, das Instrument des Whistleblower zu institutionalisieren. So wenigstens ist eine Entscheid zu interpretieren, der dieser Tage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gefallen ist.

Anonymität fördern

Wie die deutsche Finanzbehörde mitteilte, richtet sie neu ein offizielle «Hinweisgeberstelle» ein, an die sich Whistleblower wenden dürfen. Dabei können letztere auf den Schutz der Obrigkeit zählen: «Die Hinweisgeberstelle ist auch für eine fachliche Folgekommunikation mit dem Hinweisgeber zuständig, um so den Schutz der Hinweisgeber und soweit erwünscht auch ihre Anonymität zu fördern», hiess es.

Denn die Hinweisgeber, stellt die Bafin fest, leisteten einen «wertvollen Beitrag dazu, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors aufzudecken und die negativen Folgen einzudämmen oder zu korrigieren.»

In der Schweiz bisher chancenlos

Nach dem Übertritt des Schweizer Bankenplatzes von der Schwarz- in die Weissgeldära und dem ab Anfang 2017 gültigen Automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland (AIA) ist zwar fraglich, ob Whistleblower in der Schweiz noch viel Beute machen.

Ziemlich sicher ist hingegen, dass sie selber hierzulande wohl noch lange auf eine Hinweisgeberstelle warten müssen.

Im September 2015 wies das Eidgenössische Parlament Bemühungen um einen besseren Schutz von Whistleblower im Arbeitsrecht an den Bundesrat zurück; letzten Juni hat der Ständerat einen Vorstoss von Claude Janiak (SP) angenommen, um zumindest Whistleblower in der Verwaltung vor Strafe zu schützen.

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