Grossbank-Regulierung: Nicht nur die UBS hat Besseres verdient
Es scheint doch noch ein Umdenken stattzufinden. Nachdem nach dem Niedergang der Credit Suisse der Ruf nach einer strengeren Regulierung der UBS quer durch alle Parteien so laut war, dass kaum noch vernünftige Stimmen wahrgenommen wurden bzw. werden sollten, tönt es jetzt – zum Glück – anders.
Die Vernehmlassung zur Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken, der Lex UBS, deren Frist am Freitag endete, ist hierfür ein Gradmesser. Die Vorlage des Bundesrates fordert von der noch einzig verbliebenen Schweizer Grossbank eine vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Töchter.
Zu viele Konstruktionsfehler
Eine erste Sichtung der Vernehmlassungsantworten zeigt: Der Vorschlag stösst auf breite Kritik bzw. Bedenken. Nur noch im linken Lager und vereinzelt bei Westschweizer Kantonen kann die Finanzministerin und Bundesrätin Karin Keller-Sutter punkten. Damit lässt sich aber keine Politik machen.
Das Problem: Die Vorlage weist zu viele Konstruktionsfehler auf.
- Unrealistisches Szenario: Der Vorschlag des Bundes basiert auf der Annahme des vollständigen Verlusts sämtlicher ausländischer Beteiligungen im laufenden Geschäftsbetrieb. Ein solches Szenario wird selbst unter Experten als sehr unrealistisch taxiert.
- Alternativen kaum geprüft: Andere Lösungen, die das gleiche Ziel auf effizientere und ökonomisch angemessenere Weise erreichen könnten, wurden nur ungenügend geprüft oder vorschnell verworfen, weil sie nicht dem überzogenen Grundszenario eines Totalverlusts aller ausländischen Beteiligungen genügten.
- Fehlende Kosten-Nutzen-Analyse: Eine solche Regelung darf nicht isoliert betrachtet werden. Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist zwingend. Auch sollten die Auswirkungen für den Finanzplatz und die Schweizer Volkswirtschaft untersucht werden. Genauso, wie dies eigentlich vorgesehen war: zielgerichtet, verhältnismässig und international abgestimmt – so hat der Bundesrat die Ziele dieser Vorlage definiert. An diesen Punkten sollte die Vorlage auch gemessen werden.
- Kein internationaler Vergleich: Das Vorgehen der Schweiz wäre international einzigartig. Während wichtige Finanzmärkte wie die USA, die EU oder UK ihre Märkte deregulieren bzw. die Kapitalvorschriften senken, um die Kreditvergabe zu stärken, würden die Pläne des Bundes die internationale Wettbewerbsfähigkeit der UBS stark verringern.
Spätestens seit dem Niedergang der Credit Suisse wissen wir: Es ist eine Illusion anzunehmen, dass eine Grossbank wie die UBS allein durch eine hohe Kapitalbasis vor sämtlichen Gefahren geschützt werden kann. Eine falsche Unternehmenskultur, Defizite im Risikomanagement und ein falsches Geschäftsmodell können ebenso gravierende Folgen haben. Eigenmittel sind demzufolge eine notwendige, jedoch keine hinreichende Voraussetzung für nachhaltige Stabilität.
Mit Prinzip gebrochen
Darüber hinaus wirft die Vorlage eine grundsätzliche Frage zum Standort Schweiz auf. Zahlreiche multinationale Konzerne, deren operative Wertschöpfung überwiegend im Ausland erfolgt, haben hier ihren Sitz. Das Modell funktioniert, weil der Sitzstaat nicht die ausländischen Risiken der Konzerne reguliert.
Die Lex UBS durchbricht dieses Prinzip, indem sie vom Schweizer Stammhaus verlangt, Auslandstöchter kapitalbasiert abzusichern. Damit entstünde ein international unübliches Regime, das Headquarter-Funktionen verteuert – mit potenziellen Folgen für die Attraktivität des Standorts Schweiz. Denn wichtige Konkurrenten wie die USA, Grossbritannien oder Singapur verfolgen genau den entgegengesetzten Ansatz und erleichtern global agierenden Konzernen den Headquarter-Betrieb.
Noch sind Korrekturen möglich. Die Stellungnahmen liegen auf dem Tisch. Man darf gespannt sein, wie die Botschaft mit dem Gesetzesentwurf aussehen wird, die der Bundesrat ans Parlament überweisen wird.














