US-Senatsausschuss grillt UBS-America-Chef und Chefjuristin
Die Diskussion um Konten von jüdischen Kundinnen und Kunden während der Nazi-Herrschaft in Deutschland und von Nazi-Konten in der Schweiz und Südamerika läuft schon seit Jahren. Eigentlich hätte der im Jahr 1999 geschlossene Vergleich von UBS und Credit Suisse, bei dem eine Zahlung von 1,25 Milliarden Dollar geleistet wurde, alle künftigen Ansprüche abgelten sollen (allerdings ging es damals primär um die nachrichtenlosen Vermögen).
Jetzt musste die UBS als Rechtsnachfolgerin der übernommenen Credit Suisse (CS) hochrangige Vertreter vor einen US-Senatsausschuss entsenden. Dabei geht es um die Arbeit der von Neil Barofsky geleiteten Untersuchung zu Konten in Verbindung zu Nazi-Funktionären und -Offizieren, die sich nach Ende des Zweiten Weltkrieges nach Südamerika abgesetzt hatten.
«Historische Schande»
Die Mitglieder des vom republikanischen Senator Chuck Grassley geleiteten Ausschusses kritisierten die UBS dabei scharf und warfen ihr vor, sich zu weigern, mehr als 150 Dokumente herauszugeben, welche die Ermittler angefordert hatten.
«Das Verhalten der UBS ist absurd und eine historische Schande, die über die heutige Anhörung hinaus Bestand haben wird», sagte Grassley bei der Anhörung.
Liste mit geflohenen Nazis
Der aktuelle Streit geht auf die Entdeckung einer Liste aus Argentinien im Jahr 2020 durch das Simon Wiesenthal Center (SWC) zurück, die Angaben zu 12’000 Nazis enthält. Von ihnen sollen viele eine Bankbeziehung mit einer Vorgängerbank der CS unterhalten haben. Die CS hatte damals selbst eine externe Untersuchung eingeleitet und Barofsky als unabhängigen Ombudsmann damit betraut, diese zu begleiten. Nach Meinungsverschiedenheiten wurde die Zusammenarbeit jedoch von der CS später wieder beendet.
Barofsky, der von der UBS Ende 2023 erneut eingesetzt wurde, erklärte vor dem Ausschuss, dass die Zusammenarbeit der UBS Ende vergangenen Jahres ins Stocken geraten sei. Die UBS habe sich geweigert, eine Reihe von Dokumenten aus dem Vergleich von 1998/99 vorzulegen. Diese Unterlagen seien «für die Untersuchung von zentraler Bedeutung», sagte er.
Deckt der Vergleich von 1999 alle Ansprüche ab?
Die UBS, vertreten durch Rechtschefin Barbara Levi sowie Amerika-Chef und Co-Chef des Vermögensverwaltungsgeschäfts Rob Karofsky, argumentierte, dass der Vergleich von 1999 alle potenziellen künftigen Enthüllungen oder Verpflichtungen abdecke. Die Bank erklärte sich jedoch bereit, bei den jüngsten Ermittlungen zu kooperieren, um alle verfügbaren Materialien offen zu legen.
Levi wies in der Anhörung mehrfach darauf hin, dass die damals gezahlte Vergleichssumme auch dasjenige Fehlverhalten der Banken abdecken sollte, das damals noch nicht bekannt war.
Der SWC-Vertreter Rabbi Abraham Cooper warf der UBS vor, dass sie «wichtige Aspekte der Arbeit von Herrn Barofsky aktiv blockiert». Zudem wolle die Bank das SWC zum Schweigen bringen. «Wenn diejenigen mit unbegrenzten Ressourcen die historischen Aufzeichnungen kontrollieren, geht es nicht mehr um die Vergangenheit», sagte Cooper. «Es ist eine Warnung für die Gegenwart und die Zukunft. Hier geht es nicht nur um staubige alte Papiere in Archiven. Hier geht es um Geld in Banken.»
Endgültiger Schlussstrich
Die UBS hatte im Januar vor einem US-Gericht versucht, eine Verfügung zu erwirken, die feststellt, dass der Vergleich alle etwaigen Ansprüche abdeckt, die zum Zeitpunkt ihrer Erzielung bekannt oder unbekannt waren. Zudem sollte dem SWC und anderen jüdischen Organisationen untersagt werden, sich öffentlich zu möglichen neuen Enthüllungen und Verpflichtungen zu äussern.
Die UBS-Führungskräfte betonten, dass die Bank Gewissheit brauche, dass sie nicht aufgrund der in den Dokumenten enthaltenen Informationen erneut verklagt werden kann, wenn sie diese zur Verfügung stelle.
UBS will nicht nochmals Geld auf den Tisch legen
«Der Vergleich von 1999 war eine Vereinbarung, um einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen. Den Parteien war bewusst, dass zu diesem Zeitpunkt nicht alle Informationen auf dem Tisch lagen», sagte Levi. «Es kann nicht sein, dass wir für jede Information, die ans Licht kommt, mit einem Rechtsstreit rechnen müssen, weil es sich um neue Informationen handelt.» Ansonsten gebe es keinen Anreiz für Finanzinstitute oder andere Institutionen, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen und diese Informationen offenzulegen.
Die Senatoren kritisierten die Haltung der Bank. «Ihre Position ist, dass Sie keinen Cent mehr zahlen werden, ist das richtig?», fragte der republikanische Senator John Kennedy aus Louisiana. «Das ist richtig, Senator. Das wurde in den unbekannten Forderungen berücksichtigt», antwortete Karofsky.
Kennedy riet Karofsky daraufhin, die betreffenden Dokumente freizugeben und die Fertigstellung des Berichts von Barofsky zu ermöglichen. «Und dann, vor Gott und dem Land, wenn Sie mehr Geld schulden, dann zahlen Sie es, denn darum geht es hier», sagte Kennedy.
Ratlines-Finanzierung
Aus dem vorgelegten aktuellen Stand des Berichts geht hervor, dass Hunderte weiterer möglicher Hinweise auf Konten mit Verbindungen zu Nazis aufgedeckt wurden, darunter auch solche von hochrangigen Beamten und Organisationen. Zudem soll die CS in die Finanzierung der sogenannten «Rattenlinien» (ratlines) involviert gewesen sein, über die prominente Nazis nach dem Krieg der Justiz der Alliierten entkamen und nach Argentinien flohen. Zudem soll ein Konto der CS zur Zahlung von Bestechungsgeldern von argentinischen Behörden genutzt worden sein.
Laut Barofsky habe die Untersuchung auch bestätigt, dass die Bank ein Konto für den wirtschaftlichen Arm der SS geführt hatte, dessen Existenz die Bank in den 1990er-Jahren geleugnet hatte. Er rechne damit, seinen Bericht noch in diesem Jahr fertigzustellen. Der Senatsausschuss hat zum Ziel, den Abschluss der Untersuchung ermöglichen.
Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses (WJC) Ronald Lauder hatte die Schweiz und die UBS aufgefordert, ihre Archive zu öffnen, eine unabhängige Überprüfung zu ermöglichen und sich zu Gerechtigkeit und Entschädigung zu verpflichten. «Der fortgesetzte Besitz oder die Verschleierung solcher Vermögenswerte führt nach US-Recht zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken», hiess es dort in einer Stellungnahme.















