Enforcement: Kleinere Banken im Visier der Finma?
Beim Business-Lunch, beim Feierabendbier oder selbst im Smalltalk formeller Meetings: Gespräche unter Finanzplatz-Akteuren führen derzeit auffallend häufig zur Aufsichtsbehörde Finma.
Auch in der Recherchearbeit von finews zeigt sich dieses Muster. Aus Berater- und Bankenkreisen ist seit einiger Zeit regelmässig zu hören, dass die Finma ihr schärfstes Instrument – das Enforcement, das im Extremfall bis zum Entzug der Banklizenz reichen kann – aktiver einsetzt als in früheren Jahren. Teilweise wird der Eindruck geäussert, kleinere Privatbanken stünden dabei besonders im Fokus.
Besonders betroffen: Bankenplatz Genf
Öffentlich sichtbar wird davon wenig. Die Finma äussert sich grundsätzlich nicht zu einzelnen Verfahren, und betroffene Institute haben ihrerseits kaum Interesse an Publizität. Entsprechend bleibt die tatsächliche Intensität der Enforcement-Tätigkeit für Aussenstehende schwer einzuordnen.
Dennoch verdichten sich Hinweise auf entsprechende Aktivitäten. Auf dem Genfer Bankenplatz berichten mehrere Quellen von laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Enforcement-Verfahren der Finma. Genannt werden dabei die Privatbanken CIM, Reyl, CBH und Mirabaud. Bekannt ist ferner, dass die MBaer Merchant Bank mit einem solchen Verfahren konfrontiert sei.
Schweigen auf beiden Seiten
finews hat die genannten Institute um Stellungnahme gebeten. Entweder blieben die Anfragen unbeantwortet oder es wurde darauf verwiesen, dass man sich zu aufsichtsrechtlichen Themen grundsätzlich nicht äussere.
Zudem hatte die Finma im vergangenen Jahr selbst öffentlich über die Eröffnung eines Enforcement-Verfahrens gegen Julius Bär im Kontext des Risikomanagement-Versagens im Zusammenhang mit René Benko informiert.
Keine Zahlen zu laufenden Enforcement-Verfahren
Auf Anfrage von finews wollte die Finma keine konkreten Angaben zur Zahl laufender Verfahren machen. Sie verweist auf die Vertraulichkeit ihrer Aufsichtstätigkeit und hält fest, sie äussere sich «grundsätzlich nicht zu einzelnen Untersuchungen oder Verfahren».
Stattdessen verweist die Behörde auf generelle Prinzipien ihrer Tätigkeit. So betont sie insbesondere den Grundsatz der Proportionalität: Je kleiner ein Institut und je geringer dessen Risiken, desto stärker würden Institute von aufsichtsrechtlichen Pflichten entlastet. Die Schweiz nehme hier mit dem Kleinbankenregime international eine besondere Rolle ein. Auch ausserhalb dieses Regimes gebe es umfangreiche Erleichterungen für kleinere Banken. Sie seien auch unterproportional Gegenstand von Vor-Ort-Kontrollen.
Statement der Finma
Gleichzeitig macht die Finma deutlich, dass solche Erwägungen beim Enforcement allerdings keine Rolle spielen: «Beim Schutz von Gläubigerinnen und Gläubigern, Anlegerinnen und Anlegern und Versicherten gibt es keine Kompromisse», schreibt die Behörde. «Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung, zum Risikomanagement im grenzüberschreitenden Geschäft oder zum Kundenschutz müssen von allen Instituten eingehalten werden. Ob kleine oder grosse Institute: Erlangt die Finma Hinweise auf mögliche Verletzungen von Schweizer Finanzmarktrecht, dann geht sie diesen konsequent nach und ergreift bei Bedarf Massnahmen.»
Ob die Zahl der Verfahren zuletzt zugenommen hat oder wie viele Enforcement-Verfahren aktuell gegen Banken pendent sind, beantwortet die Aufsicht jedoch nicht. Sie verweist hierzu lediglich auf ihre allgemeinen Enforcement-Statistiken, die über die Anzahl jährlich abgeschlossener Enforcement-Verfahren (zuletzt für 2024) Aufschluss geben.
Langwierig und teuer
Unabhängig von der Frage, ob die Aufsicht ihre Praxis tatsächlich verschärft hat, fällt der zeitliche Kontext auf. Die Zahl der Schweizer Privatbanken sinkt seit Jahren, insbesondere kleinere Institute stehen unter zunehmendem Kosten-, Regulierungs- und Margendruck. Der Konsolidierungsprozess beschleunigt sich.
In diesem Umfeld entfalten Enforcement-Verfahren eine besondere Wirkung. Während grössere und stärker diversifizierte Häuser ein solches Verfahren organisatorisch meist auffangen und innerhalb der Firmenstruktur isolieren können, kann es für kleinere Banken an die Substanz gehen. Die Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten durch die Finma – häufig eine Wirtschaftsprüfgesellschaft – greift tief in den operativen Betrieb ein, kann Neugeschäft verhindern, bindet Management-Ressourcen und verursacht erhebliche Zusatzkosten.
Kläger und Richter in erster Instanz
Solche Mandate laufen typischerweise über längere Zeiträume und können sich im Verlauf erweitern, etwa wenn zusätzliche Sachverhalte abgeklärt werden. Für kleinere Institute kann das Verfahren damit rasch zum dominierenden strategischen Thema werden – unabhängig vom materiellen Ausgang.
Hinzu kommt die rechtliche Struktur der Verfahren. Ein und dieselbe Finma-Abteilung führt die Untersuchung und den Erlass der Verfügung durch; währenddessen können Betroffene keine internen Rechtswege beschreiten. Eine alllfällige gerichtliche Überprüfung erfolgt erst im Anschluss durch das Bundesverwaltungsgericht. Bis zu einer rechtskräftigen Beurteilung können daher Jahre vergehen.
Verlust an Wettbewerb und Vielfalt
So entsteht ein Effekt, der über den Einzelfall hinausreicht: Selbst wenn, wie die Finma sagt, das Enforcement primär aufsichtsrechtlich motiviert ist, wirkt es als zusätzlicher Beschleuniger der Konsolidierung im Schweizer Privatbankensektor.
Dies mag aus aufsichtsökonomischen Erwägungen willkommen sein, bewirkt aber langfristig einen Verlust an Vielfalt und Wettbewerb.














