Warteck will «attraktiver» werden

Warteck Invest will an der kommenden Generalversammlung im Mai eine Opting-Up-Klausel einführen. Ein öffentliches Übernahmeangebot wäre demnach erst zwingend, wenn ein Aktionär mit dem Zukauf von Aktien den Grenzwert von 49 Prozent überschreitet, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Bisher lag der Grenzwert bei 33,33 Prozent.

Bessere Chancen für Kapitalerhöhungen

Warteck begründet die Anpassung mit der Attraktivität des Immobilienmarktes, welche grössere Investitionen erfordere, als die Gruppe aus eigener Kraft stemmen könne. Warteck sei deshalb auf zusätzliche Mittel bestehender oder neuer Aktionäre angewiesen.

Die Pflicht eines Übernahmeangebots bei Überschreiten des Schwellenwertes von 33,33 Prozent stelle dabei jedoch ein Hindernis dar und beschränke die Flexibilität der Kapitalaufnahme. Mit der Anhebung der Schwelle auf 49 Prozent soll die Attraktivität für potenzielle neue wie auch bestehende strategische Investoren erhöht werden.

So könne etwa auch der Erfolg von Kapitalerhöhungen via eine Bezugsrechtsemission an alle Aktionäre dadurch abgesichert werden, dass ein Grossaktionär sich verpflichte, Aktien zu übernehmen, für die Bezugsrechte nicht ausgeübt worden seien, ohne dadurch Gefahr zu laufen, ein Pflichtangebot auszulösen. Grösster Aktionär von Warteck ist die Gruppe um die Familie Dr. Christoph Müller mit einem Anteil von 32,3 Prozent.

Die von Warteck beantragte Änderung der Statuten wurde von der Übernahmekommission gutgeheissen. Man habe die Bestätigung erhalten, dass die geplante Opting-Up-Klausel unter bestimmten Bedingungen gültig sei, hiess es weiter. Voraussetzung sei die Zustimmung der Aktionäre, einschliesslich der Mehrheit der Minderheitsaktionäre.