Vor der GZO-Gläubigerversammlung: Die Sicht der Spitalleitung

Am Mittwoch findet in Uster die Gläubigerversammlung des in Nachlassstundung stehenden GZO Spital Wetzikon statt. Dabei wird der von der Spitalleitung vorgeschlagene Nachlassvertrag im Zentrum stehen. Die Versammlung dürfte angesichts der Polarisierung – auf der einen Seite der von den beiden Sachwaltern Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach unterstützte Vertrag, auf der anderen Seite Gruppen von Gläubigern, welche die ihnen in Aussicht gestellte Dividende als viel zu mager einstufen – hochemotional verlaufen.

Über den Nachlassvertrag abgestimmt wird allerdings schriftlich, und diese Frist läuft bis Samstag, 7. November. Wer nicht abstimmt und somit nicht den Stimmzettel mit dem vorgedruckten Ja einsendet, lehnt den Nachlassvertrag automatisch ab, was zum Konkurs des GZO führen dürfte. Denn die Nachlassstundung endet bereits gut einen Monat später, am 19. Dezember, und kann dann nicht nochmals verlängert werden.

Obligationäre dominieren die Gläubiger

Für eine Annahme des Nachlassvertrags gibt es zwei Varianten: entweder mehr als 50 Prozent der Kopfstimmen mit mindestens zwei Dritteln der gesamten Forderungssumme oder 25 Prozent der Kopfstimmen mit mindestens drei Vierteln der gesamten Forderungssumme.

Stimmberechtigt sind dabei nur Gläubiger mit ungesicherten und nicht privilegierten Forderungen. Die angemeldeten anerkannten Forderungen der 3. Klasse summieren sich gemäss Aufstellung der Sachwalter auf 213,6 Millionen Franken. Davon entfallen 146,3 Millionen auf Obligationäre (der Nominalbetrag der notleidenden GZO-Anleihe beträgt 170 Millionen Franken) und 60,3 Millionen auf andere Finanzgläubiger.

So sieht die GZO-Leitung die Dinge

Im Vorfeld der Gläubigerversammlung führte finews im Spital Wetzikon ein Gespräch mit der GZO-Leitung. Mit von der Partie waren Andreas Mika, Präsident des GZO-Verwaltungsrats, Spitaldirektor Hansjörg Herren und Finanzchef Daniel Müller. Sie nutzten die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Im Zentrum standen dabei neben den bereits bekannten Argumenten, die für die GZO-Sanierungslösung sprechen, auch von kritischen Gläubigern immer wieder thematisierte Punkte.

Verschiedentlich wurde der Vorwurf laut, dass sich das GZO mit dem Nachlassverfahren auf Kosten der Gläubiger sanieren wolle. Mika stellt dies vehement in Abrede: «Wir haben immer gesagt, dass wir bis zum Schluss alles unternehmen werden, um die Gläubiger im Rahmen der Möglichkeiten besser zu stellen. Dieses Verfahren ist eine grosse Belastung für die Leitung und das Personal. Es ist alles andere als ein einfacher Weg, um sich zu entschulden. Ich kann ihn niemandem weiterempfehlen.»

«Ich kann das Nachlassverfahren niemandem weiterempfehlen.»

Müller ergänzt. «Anfang 2025 standen wir mit zahlreichen potenziellen Investoren in Kontakt. Das Interesse an einer Lösung für das GZO war durchaus vorhanden. Die laufende Nachlassstundung erschwerte jedoch die Verhandlungen, weil potenzielle Investoren angesichts der rechtlichen und finanziellen Unsicherheiten mit verbindlichen Zusagen zurückhaltend waren.»

Mika weist daraufhin, dass die Spitalleitung in der Nachlassstundung quasi zwei Hüte trägt. «Auf der einen Seite müssen wir die Interessen der Gläubiger bestmöglich wahren, also eine möglichst hohe Ausschüttung anstreben. Zugleich müssen wir auf der anderen Seite versuchen, die Weichen für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens zu stellen. Das ist ein Spannungsfeld.»

«Zwischen den Interessen der Gläubiger und einer nachhaltigen Sanierung des Unternehmens besteht ein Spannungsfeld.»

Der nun vorliegende Nachlassvertrag bringe den Gläubigern eine deutlich bessere Ausschüttung als der Konkurs. Zudem werde es voraussichtlich Jahre dauern, bis sich die Liegenschaften in einer Liquidation effektiv verwerten liessen. Gemäss Nachlassvertrag beträgt die Dividende bis zu 47,5 Prozent; davon allerdings 10,3 Prozent über elf Jahre gestundet und bis zu 8,2 Prozent bei der Klärung der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Forderungen der Steiner AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin. Eine zusätzliche Ausschüttung, deren Höhe noch weitgehend offen ist, wird fällig, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Demgegenüber rechnen die Sachwalter im Konkursfall mit einer Dividende von nur 23,1 bis 29,3 Prozent, bei vollständiger Auflösung der Rückstellungen im Zusammenhang mit Steiner.

Die Spitalleitung wehrt sich vehement gegen den Vorwurf, dass sie die Thurmed-Offerte einer Beteiligung am Aktionariat der GZO AG im Nachgang der Nachlassstundung gegenüber dem Infracore-Angebot (Vorschlag einer Sale-and-lease-back-Transaktion) favorisiere, weil dies der auch für sie einfachste Weg sei, z.B. mit Blick auf die eigene Jobsicherheit.

«Bei einer Übernahme durch Thurmed braucht es in Wetzikon mittelfristig vermutlich keine eigenständige Spitalleitung mehr.»

Müller hält fest: «Bei einer Übernahme durch Thurmed braucht es eine eigenständige Spitalleitung in Wetzikon mittelfristig vermutlich nicht mehr. Für das Personal insbesondere ausserhalb des Kerngeschäfts wird es ebenfalls zu organisatorischen und personellen Veränderungen kommen. Zuerst dürfte davon das oberste Management betroffen sein. Auch der Verwaltungsrat würde vermutlich neu zusammengesetzt werden.» Für das Management wäre es aus diesem Blickwinkel sogar leichter gewesen, eine andere Entscheidung zu treffen, stellt der Finanzchef klar.

Herren vermisste bei Infracore das Engagement und das Interesse an einer Lösung – «wir haben davon zu wenig gespürt, es fehlten verbindliche Zusagen mit konkreten, tragfähigen und gesicherte Bedingungen». Und Müller betont, dass Infracore «sehr spitz gerechnet» habe.

Zwar befand sich die GZO-Leitung seit mehreren Monaten im Rahmen eines Investorenprozess in Gesprächen mit Thurmed. Müller hält es dennoch für durchaus denkbar, dass die Thurgauer Spitalgruppe aufgrund des ersten Angebots von Kawa (das neben einer Übernahme der Liegenschaften eine Übertragung des Spitalbetriebs an die wie Infracore dem Unternehmen Aevis Victoria nahestehende Swiss Medical Network SMN vorgesehen hätte) aktiv geworden ist. Herren ergänzt: «Wir führten bereits intensive Gespräche mit Kawa und SMN, als für uns relativ überraschend das bestehende Thurmed-Interesse sehr viel konkreter wurde.»

«Es fehlten bei Infracore verbindliche Zusagen mit konkreten, tragfähigen und gesicherte Bedingungen.»

Herren hält den Vorwurf, die Spitalleitung halte insbesondere für die Bewertung der Spitalliegenschaften relevante Daten unter Verschluss, für haltlos. «Wir haben den Gläubigern alle für die Entscheidungsfindung relevanten Akten offengelegt, auch das PwC-Gutachten.»

Zu einem anderen heissen Eisen nimmt er ebenfalls Stellung. «Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat mehrfach bestätigt, dass die konkreten Leistungsaufträge immer standortbezogen an eine bestimmte Trägerschaft bzw. Betreibergesellschaft, also an die GZO AG, gebunden seien. Eine Übertragung der Leistungsaufträge an eine Auffanggesellschaft könne nicht ohne vorgängige aufwendige Bedarfsprüfung erfolgen.» Einige Gläubiger hatten gefordert, das GZO müsse mit Blick auf eine mögliche Ablehnung des Nachlassvertrags und die Möglichkeit eines Konkurses eine Auffanggesellschaft gründen, um die Weiterführung des Spitalbetriebs zu sichern.

Apropos Kanton: Im Februar hatte die Spitalleitung beim Regierungsrat den Antrag gestellt, dass ihr dieser eine Garantie über 50 Millionen Franken aussprechen soll, um die Fertigstellung des Neubaus zu sichern. Erwartungsgemäss lehnte der Kanton das Ansinnen ab. Bereits 2024 hatte er das GZO nicht retten wollte, weshalb dem Spital kein anderer Ausweg als die Nachlassstundung blieb. War der Antrag im Februar somit nicht von vornherein aussichtlos und eine Zwängerei?

«Wir stellten den Antrag auf eine kantonale Garantie im Interesse der Gläubiger, damit wir wirklich alle Optionen ausgeschöpft haben.»

Dass die Chancen klein waren, war der Spitalleitung durchaus bewusst. «Wir stellten den Antrag im Interesse der Gläubiger, damit wir wirklich alle Optionen ausgeschöpft haben», antwortet Mika. «Und wir wollten unbedingt einen offiziellen Regierungsratsbeschluss», ergänzt Herren.

Im September hat die Spitalleitung einen Brief von acht gewichtigen Schweizer Gläubigern erhalten. Diese hatten darin ihren Unmut über den Nachlassvertrag bekundet und ihre Ablehnung für den Fall angekündigt, dass sich an diesem nichts ändern soll. Müller betont, dass bereits etliche von Seiten grosser Gläubiger geforderte Elemente in den Vertrag eingeflossen seien und dass man weiter im Dialog stehe. «Der Brief erreichte uns zum Zeitpunkt nach dem Entscheid des Verwaltungsrats, das Infracore-Angebot nicht weiterzuverfolgen, da bestand Klärungsbedarf im Sinne der Nachvollziehbarkeit», hält Herren fest.