Das GZO Spital Wetzikon weicht nicht von seiner Linie ab
Die Leitung des GZO Spital Wetzikon schaltet weiterhin auf stur oder bleibt ihrer Linie konsequent treu, wobei der Standpunkt des Betrachters entscheidet, welche Formulierung passender ist.
Am Freitag haben die Gläubiger des in Nachlassstundung steckenden Spitals (darunter auch die Obligationäre der notleidenden Anleihe über 170 Millionen Franken) Post von den beiden Sachwaltern, Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach, erhalten. Darin finden sich die Einladung zur Gläubigerversammlung, die nun auf den 28. Oktober festgelegt worden ist, Informationen, Abstimmungsunterlagen und der Nachlassvertrag. Die Einladung wurde zudem im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert.
Über 60 Seiten Unterlagen für die Gläubiger
Sowohl die Sachwalter als auch das GZO haben dazu Medienmitteilungen veröffentlicht. Auf beiden Websites finden sich zusätzlich die «Unterlagen zur Gläubigerversammlung». Diese enthalten auf alles in allem mehr als 60 Seiten neben dem Informationsteil (bisheriges Verfahren mit den verschiedenen Angeboten und Eckwerte für den vorgeschlagenen Nachlassvertrag) diverse Anhänge und weitere Dokumente, darunter den Nachlassvertrag und die Traktandenliste für die Versammlung.
Stur oder eben sich treu bleibt das GZO insofern, weil es auch das vor kurzem nachgebesserte Angebot der auf die Entwicklung und Verwaltung von Spitalliegenschaften spezialisierten Infracore ausschlägt und unverdrossen an der Thurmed-Offerte festhält, welche die Übernahme einer Aktienmehrheit vorsieht.
Gewöhnungsbedürftiges Prozedere
Doch zuerst zu den wichtigsten Stationen des weiteren Verfahrens: Bei der Gläubigerversammlung, durch welche die beiden Sachwalter im Stadthofsaal in Uster führen werden, wird zwar der Nachlassvertrag im Zentrum stehen. Doch darüber abgestimmt wird schriftlich, Stichtag dafür ist der 7. November. Das Prozedere ist etwas gewöhnungsbedürftig. Wer nicht abstimmt und somit nicht den Stimmzettel mit dem vorgedruckten Ja einsendet, lehnt den Nachlassvertrag automatisch ab, was zum Konkurs führt.
Für eine Annahme des Nachlassvertrags gibt es zwei Varianten: entweder mehr als 50 Prozent der Kopfstimmen und mindestens zwei Drittel der gesamten Forderungssumme oder mindestens 25 Prozent der Kopfstimmen und drei Viertel der gesamten Forderungssumme.
Unbeirrtes Festhalten an der Thurmed-Variante
Stimmberechtigt sind dabei nur die nicht privilegierten Gläubiger. Die angemeldeten anerkannten Forderungen der 3. Klasse summieren sich gemäss Aufstellung der Sachwalter auf 213,6 Millionen Franken. Davon entfallen 146,3 Millionen auf Obligationäre und 60,3 Millionen auf andere Finanzgläubiger.
Die Spitalleitung schlägt diesen Gläubigern im Nachlassvertrag einen kombinierten Dividenden- und Stundungsvergleich vor. Mit dem Wandeldarlehen von Thurmed könnte den Gläubigern das bestmögliche Dividendenversprechen unterbreitet werden, das gleichzeitig die weitere Existenzfähigkeit des Spitals sichere. Bereits Anfang September hatten die Sachwalter und das GZO die Thurmed-Offerte favorisiert und den Avancen von Infracore eine Absage erteilt.
Bekannte Eckwerte im Nachlassvertrag
Die damals bekanntgegebenen Kernelemente für den Nachlassvertrag haben sich seither nicht mehr verändert. Gläubiger sollen sich nach den Vorstellungen von Sachwalter und GZO mit einer Festdividende von 39,3 Prozent (davon 10,3 Prozent über elf Jahre gestundet) und drei zusätzlichen, von Bedingungen abhängigen Top-up-Dividenden (deren Höhe noch weitgehend offen ist) begnügen. Die Bardividende wird mit 39,3 bis 47,5 Prozent beziffert. Das liege deutlich über den 30 bis 35 Prozent, dem Wert also, den das ursprüngliche Sanierungskonzept vom Oktober 2024 in Aussicht gestellt hatte. Zudem sei das Angebot «signifikant besser als das erwartbare Ergebnis in einem Konkurs».
Die Sachwalter rechnen vor, dass beim Konkurs bestenfalls (nach Auflösung der Steiner-Rückstellung) noch zwischen 23,1 und 29,3 Prozent herausschauen (wobei insbesondere der Wert der Immobilien sehr kontrovers beurteilt wird).
Erneut kalte Schulter für Infracore
Das GZO nimmt auch Bezug auf die Mitte September von Infracore aufgebesserte Offerte. Dem ergänzten Angebot seien «weder ausgearbeitete Vertragsfassungen noch konkrete Konditionen und Abrufbedingungen beigelegt» worden, moniert das GZO, zudem seien wesentliche ökonomische Parameter der Transaktion nicht beziffert worden. Daher werde diese Offerte nicht mehr weiterverfolgt.
Die Sachwalter teilen in ihrem Mediencommuniqué die Sichtweise des GZO. Immerhin hat auf ihre Anregung Mitte September eine weitere Besprechung des GZO mit Infracore stattgefunden. Das GZO sei nach der Prüfung des aufgebesserten Angebots zum Schluss gelangt, «dass innerhalb der kurzen verbleibenden Zeit kein belastbares Verhandlungsergebnis erzielbar ist».
Sachwalter können Entscheid «nachvollziehen»
Der Entscheid, die Offerte nicht mehr weiterzuverfolgen und den Gläubigern keinen alternativen Nachlassvertrag vorzulegen, «ist für die Sachwalter unter Berücksichtigung der gesamten Umstände nachvollziehbar», wobei die in diesem Punkt recht vorsichtig formulierenden Sachwalter explizit auf die Nachlassstundung verweisen, die am 19. Dezember abläuft und nicht mehr weiter verlängert werden kann.
Weder in der Mitteilung der Sachwalter noch des GZO findet sich indes ein Bezug zum Brief mit Datum vom 9. September, den acht gewichtige Gläubiger – Postfinance, Helsana Versicherungen, Visana Services, Syz Asset Management, Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft, Pensionskasse Post, Publica und F. Hoffmann-La Roche Pensionfund Asset Management – unterzeichnet haben (publik wurde das Schreiben Mitte September). Darin kündigten sie an, dem Nachlassvertrag in der am 2. September präsentierten Form nicht zustimmen zu können.
Schwer zu durchdringende Phalanx skeptischer Gläubiger
Diese Gläubigergruppe dürfte bereits mehr als ein Drittel der ausstehenden Forderungen repräsentieren und damit über eine Sperrminderheit verfügen. Zusammen mit den bereits seit längerem lautstark opponierenden Gläubigern (Kawa, Clearway und der aktivistische Investor Gregor Greber) und weiteren skeptisch gestimmten Kreisen dürfte diese Phalanx in einer Abstimmung für das GZO nur schwer zu überwinden sein.
Von aussen ist es schwierig zu beurteilen, welche Strategie das GZO verfolgt. Hofft es, dass die grossen institutionellen Anleger vor einem Nein zurückschrecken, weil sie nicht für den Konkurs und damit eine Schliessung des Spitals verantwortlich gemacht werden wollen? Aber können und wollen diese nach ihrem ziemlich deutlichen Brief wirklich zurückkrebsen, ohne dass sie substanzielle Verbesserungen erreicht haben? Welche Rolle spielen politische Befindlichkeiten und welche die fiduzarische Verantwortung der Vermögensverwalter gegenüber ihren Kunden?
Ende mit Schrecken als Basis für einen Neustart?
Stand heute spricht einiges dafür, dass es Anfang November zu einem Ende mit Schrecken kommt, wenn der Nachlassvertrag das nötige Quorum verfehlt und die GZO Spital Wetzikon AG in Liquidation geht. Dann bräuchte es für den Neubeginn andere Köpfe mit kreativen Ideen, um den Schaden für die Region einzudämmen und zugleich das Beste für die Gläubiger herauszuholen.
Zwischen Greber und der GZO-Spitalleitung scheint das Tuch schon länger zerschnitten zu sein. Als gewählter Vertreter der Anleihensobligationäre dürfte dieser eigentlich den Verwaltungsratsitzungen als Beobachter beiwohnen. Er wurde aber offenbar wiederholt zumindest teilweise ausgeschlossen. In einem von GZO-Verwaltungsratspräsidenten Andreas Mika und Spitaldirektor Hansjörg Herren unterzeichneten Schreiben an Greber, das finews vorliegt, wird mit «der begründeten Besorgnis, dass Sie Ihre gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten als Anleihensvertreter verletzen» argumentiert.
Spitalleitung schliesst Anleihensvertreter teilweise aus
«Sie sind überdies Teil einer aktivistischen Gruppe von Gläubigern der GZO AG, die Partikularinteressen verfolgt und ein Konkursszenario als Opportunität und nicht als Risiko versteht.» Der Anleihensvertreter befinde sich daher in einem offensichtlichen Interessenkonflikt, argumentiert das GZO.
Greber hat nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass er möglichst viel für die Gläubiger und damit auch sich selber herausholen will. Auch dass er als treibende Kraft hinter der oppositionellen GZO Creditor Group steht, ist schon lange bekannt und war es auch, als ihn die Obligationäre zu ihrem Vertreter wählten.















