GZO einigt sich mit Steiner – Greber fordert vom Kanton Zürich Schadenersatz

Am Mittwochmorgen, kurz vor der Versammlung der Gläubiger des GZO Spital Wetzikon im Stadthofsaal in Uster (die heute um 14 Uhr beginnt), ist bekanntgeworden, dass die GZO AG, die Steiner AG sowie die H56 Immo AG einen Vergleich abgeschlossen haben. Die Summe der Sofortausschüttung unter dem vorgeschlagenen Nachlassvertrag werde sich dadurch von 70,1 Millionen auf 85,5 Millionen Franken erhöhen, hält das GZO in seiner Medienmitteilung fest.

Hintergrund ist die Einstellung der Arbeiten am Neubau des Spitals im Mai 2024. Seither stritten sich der Bauherr GZO, das Bauunternehmen Steiner (das sich wie das GZO seit 2024 in Nachlassstundung befindet) und dessen Rechtsnachfolger H56 Immo um Forderungen im Zusammenhang mit dem Totalunternehmer-Werkvertrag und der Erfüllungsgarantie.

Einigung gegen Zahlung

«Nun konnten sich alle Parteien auf einen Vergleich einigen, dessen Wirkung bei rechtskräftiger gerichtlicher Bestätigung des Nachlassvertrages der GZO AG in Kraft tritt», wird im Communiqué etwas umständlich festgehalten. Alle Gerichtsprozesse werden dann beigelegt, H56 Immo zieht die Klage zurück, das provisorisch eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht erlischt.

Im Gegenzug bezahlt das GZO der Steiner-Nachfolgegesellschaft 4,6 Millionen Franken. Diese erhält zudem ein «Earn out»-Element, das eine jährliche Zahlung über sieben Jahre ab 2030 vorsieht, sofern die EBITDA-Marge des GZO AG über 13,5 Prozent liegt. GZO hatte für die Streitigkeiten eine Rückstellung über 20 Millionen Franken vorgenommen, die nun nicht benötigten 14,4 Millionen fliessen in die Ausschüttung.

GZO AG darf nicht sterben

Das GZO betont, dass der Vergleich nur schlagend werde, wenn die GZO AG fortbestehe. «Im Fall eines Konkurses dagegen entfaltet der Vergleich keine Wirkung, und die strittigen Verhältnisse zwischen den Parteien bestehen weiter fort», hält das GZO fest und rührt damit die Trommel für eine Zustimmung zum Nachlassvertrag. An der Gläubigerversammlung vom Mittwoch berichten die Sachwalter über das Verfahren und stellen den Nachlassvertrag sowie das entsprechende Abstimmungsprozedere vor. Abgestimmt wird aber schriftlich, diese Frist läuft bis 7. November.

Eine neue Front eröffnet hat hingegen der aktivistische Investor Gregor Greber, der bekanntlich Anfang Oktober die Gläubiger dazu aufgefordert hat, «das Abstimmungsformular wegzuwerfen» (was als Nein-Stimme gewertet wird).

«Erheblicher Vermögensschaden für die Gläubiger»

Greber, der als von den GZO-Obligationären gewählter Vertreter mit beobachtender Funktion im GZO-Verwaltungsrat sitzt, macht nun in einem Schreiben mit Datum 23. Oktober an den Regierungsrat des Kantons Zürich Schadenersatzansprüche im Rahmen der Staatshaftung geltend (der Brief liegt finews vor). Nach seiner Beurteilung «bestehen im Nachlassverfahren der GZO AG erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass durch Handlungen und Unterlassungen der eingesetzten Sachwalter sowie gegebenenfalls durch eine ungenügende Wahrnehmung der gesetzlichen Aufsichtspflichten ein erheblicher Vermögensschaden für mich und weitere Gläubiger entstanden ist bzw. unmittelbar zu entstehen droht».

Konkret kritisiert er, dass «mehrere wirtschaftlich relevante Alternativen entweder nicht ernsthaft weiterverfolgt, nicht in ausreichendem Umfang geprüft oder den Gläubigern nicht in einer Weise dargestellt wurden, die einen transparenten wirtschaftlichen Vergleich ermöglicht hätte». Zudem stelle der Nachlassvertrag nicht sicher, dass der tatsächliche wirtschaftliche Wert der GZO-Immobilien den Gläubigern angemessen zugutekomme. Greber bemängelt auch die «fehlende wirtschaftliche Vergleichbarkeit der Angebote» und hat dabei insbesondere das Thurmed-Angebot (Wandeldarlehen von 7 Millionen Franken und später die Übernahme der GZO-Aktienmehrheit) im Auge.

Haben Sachwalter Überwachungsfunktion wahrgenommen?

Auch seien zahlreiche Alternativen, die während des Verfahrens vorgeschlagen wurden, nicht bzw. ungenügend geprüft worden. 

Es sei zu prüfen, ob die Sachwalter bzw. die zuständigen staatlichen Stellen Handlungen oder Unterlassungen des Verwaltungsrats pflichtwidrig zugelassen, nicht ausreichend überprüft oder trotz erkennbarer Gefährdung der Gläubigerinteressen nicht korrigiert hätten. «Insbesondere ist zu untersuchen, ob die Sachwalter ihrer gesetzlichen Überwachungsfunktion gegenüber der Schuldnerin vollumfänglich nachgekommen sind.»

Greber erinnert an die hohen Kosten des bisherigen Verfahrens, die er auf über 9 Millionen Franken beziffert, und stellt infrage, dass die Aufwendungen im Interesse der Gläubiger waren.

Höhe des Schadens noch offen

Die Höhe des Schadens kann er hingegen noch nicht nennen, «weil dafür insbesondere die vollständige Offenlegung sämtlicher Angebote, Bewertungen, Entscheidungsgrundlagen, Berichte, Mandate und Transaktionsvergleiche erforderlich ist». Greber ersucht den Kanton um eine unabhängige Untersuchung und stellt dafür gleich einen Katalog mit Fragen zur Verfügung.

Die kritischen Gläubiger um Greber und Clearway Capital hatten schon 2025 versucht, die beiden Sachwalter Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach abzuwählen, waren aber mit diesem Begehren an der damaligen Gläubigerversammlung im September gescheitert.