Die UBS-Gruppenholding hat beim Handelsgericht des Kantons Zürich einen Antrag eingereicht, welcher der Bank sämtliche Aktien der UBS AG sichern soll.

Nach erfolgreichem Abschluss des Aktienumtauschangebotes zum Erwerb sämtlicher Aktien der UBS AG im Dezember 2014, hat die UBS Group beim Handelsgericht des Kantons Zürich einen Antrag für ein Verfahren gemäss Artikel 33 des Schweizer Börsengesetzes eingereicht.

Sollte das Verfahren erfolgreich sein, so werden die Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre von UBS AG automatisch in Aktien von UBS Group AG umgetauscht und die UBS Group AG wird die 100 Prozent Eigentümerin der UBS AG, teilte die Bank am Dienstag mit.

Weitere Käufe möglich

UBS sei zuversichtlich, das Verfahren erfolgreich abzuschliessen, wobei die Dauer und der Erfolg dieses Vorgehens vom Gericht abhängen würde, hiess es. UBS gehe aktuell davon aus, dass das Verfahren in der zweiten Hälfte 2015 abgeschlossen sein werde.

Weiter behalte sich die UBS Group AG weiterhin vor, jegliche unter geltendem Recht zulässige Möglichkeiten zum Erwerb zusätzlicher UBS AG Aktien zu nutzen. Dazu zähle laut der Bank Käufe von UBS AG Aktien oder gleichwertiger Instrumente oder Umtausche von UBS AG Aktien in UBS Group Aktien auf einer 1:1 Basis.

Die Aktien von der UBS AG werden von der SIX Swiss Exchange dekotiert, sobald das Verfahren erfolgreich abgeschlossen ist.

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