Nach der Annahme der Initiative «gegen die Abzockerei» besteht auch für einige Banken Anpassungsbedarf – vor allem bei der Einstellung neuer Führungskräfte.

«Vorsicht geboten ist bei der Einstellung neuer Personen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung», sagt Stephan Hostettler, Managing Partner der Unternehmensberatung Hostettler, Kramarsch & Partner (hkp///).

Denn aus dem Initiativtext gehe nicht eindeutig hervor, ob die Abstimmung der Aktionäre über die Gesamtvergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung bindend sei. Unklar sei zudem, welche Art von Vergütung thematisiert werde, so Hostettler weiter.

Endgültigen Gesetzestext abwarten

«Denkbar sind zum Beispiel sowohl ausbezahlte als auch zugesprochene Vergütungen. Demzufolge ist es für die Implementierung strittiger Aspekte empfehlenswert, den endgültigen Gesetzestext abzuwarten», erklärt der auf Managervergütungen spezialisierte Unternehmensberater.

Die Initiative fordert insbesondere vermehrte Wahlen und Abstimmungen der Aktionäre bei der Generalversammlung.

Das heisst konkret:

  • Die Implementierung einer jährlichen individuellen Wahl der Verwaltungsratsmitglieder, die direkte Wahl des Verwaltungsratspräsidenten sowie die direkte Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses;
  • Die Einführung einer bindenden Abstimmung der Aktionäre über die Gesamtvergütung der Mitglieder des Veraltungsrates und der Geschäftsleitung;
  • Elektronische Abstimmungen;
  • Änderung der Statuten bezüglich Höhe von Darlehen, Krediten und Renten sowie relevanten Aspekten, etwa betreffend Erfolgs- und Beteiligungsprogrammen, Arbeitsverträgen der Geschäftsleitung und der zulässigen Anzahl Mandate der Organmitglieder ausserhalb des Konzerns;
  • Abschaffung von Abgangsentschädigungen, Prämien für Firmenkäufe oder -verkäufe und Entschädigungen bei zusätzlichen Beraterverträgen.
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